Bei Volksbegehren und Plakaten: Privatadresse darf in Bremen geheim bleiben
Bremen ändert Gesetze zur Impressumspflicht und bei Volksbegehren: In Zukunft reicht es aus, eine Anschrift anzugeben, unter der man erreichbar ist.
Wer sich in Bremen zivilgesellschaftlich engagiert, soll in Zukunft besser vor Nachstellung geschützt werden. Die private Anschrift muss nicht mehr bei Volksbegehren sowie auf Flugblättern und ähnlichen Druckerzeugnissen genannt werden. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete die Bremische Bürgerschaft auf Initiative der Grünen-Fraktion am Donnerstag in erster Lesung.
Der gesellschaftliche Diskurs sei dermaßen verroht, dass sich manche Menschen von ihrem Engagement für die Gesellschaft zurückzögen oder es gar nicht erst begännen, sagte die Grüne Bürgerschaftsabgeordnete Kai Wargalla in ihrer Rede. „Wer sich engagiert, ist leider inzwischen oft Drohungen, Beschimpfungen, Hass im Internet und persönlichen Angriffen ausgesetzt.“
Unter diesen Voraussetzungen gebe niemand gern seine private Adresse preis, so Kai Wargalla. Das muss man bisher aber in Bremen genauso wie in anderen Bundesländern, wenn man zum Beispiel mit einer Bürgerinitiative ein Volksbegehren auf den Weg bringen will. Dazu gehört die Veröffentlichung der Privatanschriften derjenigen Personen durch den Landeswahlleiter, die die Zulassung zum Volksbegehren beantragt haben.
In Zukunft soll es reichen, dass nur eine Erreichbarkeitsadresse veröffentlicht wird, etwa ein Postfach oder die Adresse eines Vereins. Dem Landeswahlleiter würden weiterhin die Privatadressen als ladefähige Anschriften vorliegen, erklärte Kai Wargalla.
Bald kämen Alias-Namen bei Wahlen, ätzt die CDU
Die zweite Änderung betrifft die Impressumspflicht, die nicht nur für presserechtliche, sondern auch für private Druckerzeugnisse gilt: Flugblätter, Plakate, Broschüren. Das eigentliche Ziel dieser Vorschrift – Transparenz – werde nicht erreicht, wenn sich Menschen nicht trauen, ihre Adressen anzugeben, so die Grünen-Abgeordnete. Deshalb solle auch hier eine Erreichbarkeitsadresse ausreichen.
Keinen gesetzgeberischen Einfluss haben die Länder, wenn es um Impressumspflichten im Internet geht. Hier sieht Kai Wargalla den Bundestag in der Pflicht.
Gegen die landesrechtliche Änderung bei der Impressumspflicht kam Widerspruch vom Bündnis Deutschland und von der CDU. „Wer auf einem Flugblatt beleidigt oder hetzt, soll identifiziert werden können“, forderte Jan Timke vom Bündnis Deutschland. Claas Rohmeyer von der CDU sah es genau so. „Wer sich engagiert, muss sagen, wer er ist.“ Der nächste Schritt seien dann wohl „Alias-Namen bei Wahlen“.
Marcel Schröder, FDP-Bürgerschaftsabgeordneter
Die FDP hingegen stimmte dem Gesetzentwurf zu. „Das Vorhaben stärkt die Meinungsfreiheit, den Datenschutz und die Demokratie“, sagte der FDP-Politiker Marcel Schröder. „Wer Hetzflyer verteilt, ist doch nicht so bescheuert und schreibt seine private Adresse drauf.“ Das Gegenteil beweist ein Plakat, das aktuell in der Bremer Innenstadt an zwei Stromkästen klebt. Darauf wird Friedrich Merz von Soldaten auf einer Bahre davongetragen. Darüber befindet sich der Schriftzug „Begrabt ihn in der Heimaterde“, darunter eine Münchner Privatanschrift.
Die Grüne Abgeordnete Kai Wargalla begründete die Gesetzesänderung unter anderem mit den Farbkugel-Würfen auf das Privathaus des Bremer Verfassungsschutz-Leiters Ende Januar sowie zuvor fünf Farbanschlägen in Walle gegen Personen, die sich politisch engagieren, darunter drei Mitglieder der Partei Die Linke. Die Adresse des Verfassungsschutz-Leiters ist immer noch im Netz zu finden – genauso wie die an ihn gerichtete Drohung: „Fühl dich niemals sicher.“
Auskunftssperren im Melderegister
Unklar ist, ob das Landeswahlgesetz so geändert werden kann, dass auch Kandidierende nur noch eine Erreichbarkeitsanschrift angeben müssen. Es müsse geprüft werden, ob Wahlen damit anfechtbar würden, sagte der Staatsrat für Inneres, Olaf Bull (SPD).
Er erinnerte zudem daran, dass es seit Ende 2024 leichter ist, eine Auskunftssperre für die eigene Adresse im Melderegister zu erwirken. Beantragen kann dies laut Bundesmeldegesetz, wer „einem Personenkreis angehört, der sich aufgrund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht“. Kai Wargalla sagte der taz, sie selbst habe vor Jahren nach der ersten gegen sie gerichtete Morddrohung eine Auskunftssperre erwirkt.
Und: Die Gesetzesänderung alleine könne nicht bewirken, dass sich Menschen allen Anfeindungen zum Trotz engagieren. „Das ist eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Nur mit Gesetzen alleine bekämpft man die Rechtsextremisten nicht.“
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