■ Selbständig: Bei Exklusivität zahlen
Berlin (dpa) – Ein Unternehmer muß Personen versichern, die zwar formal selbständig arbeiten, aber im Grunde nur für seine Firma tätig sind. Diese Entscheidung des Berliner Landessozialgerichts (Az.: L 9 Kr 8/94) hat jetzt das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 21/96) bestätigt. Das Urteil betrifft viele Unternehmer, die herkömmlich von sozialversicherten Arbeitnehmern ausgeführte Tätigkeiten auf vermeintlich selbständige Subunternehmer verlagern.
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