Behörden ermahnen Billligflieger: Ticketpreise führen in die Irre
Trotz Ermahnungen der EU-Kommission machen viele Fluglinien noch immer undurchsichtige Angaben. Schwarze Listen gibt es nur selten.
BRÜSSEL taz Das kommt uns doch bekannt vor: Im September prüften die Verbraucherschutzbehörden einiger Mitgliedstaaten unter Regie der EU-Kommission die Websites von Fluglinien und Online-Reisebüros. Jede zweite Website enthielt irreführende Informationen. EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva zeigte sich "schockiert" über das Ergebnis. Am Donnerstag berichtete sie, was sich seither getan hat. Nämlich: nicht viel. "Auf jeder dritten der knapp vierhundert untersuchten Seiten wurde das europäische Verbraucherrecht verletzt", erklärt Kuneva. Irreführende Preise, in denen Steuern oder andere Zusatzabgaben nicht enthalten sind, stehen auf der Liste der Verfehlungen ganz oben. Unfaire Vertragsbedingungen, die nur im Kleingedruckten und oft auf Englisch angeführt sind, automatisch vorab angekreuzte Kästchen für Zusatzversicherungen oder superbillige Phantomangebote fanden sich ebenfalls auf vielen der beanstandeten Seiten. Kuneva betonte, dass Billigflieger nicht häufiger betroffen seien als teure Fluglinien. Inzwischen konnten die zuständigen nationalen Behörden in jedem zweiten Fall Unternehmen dazu bringen, den Webauftritt zu ändern. Es bleiben aber genug schwarze Schafe übrig, vor allem im grenzüberschreitenden Geschäft wurden nur 12 Prozent der Probleme ausgeräumt. Das Hauptproblem besteht darin, dass sich die Staaten weiterhin weigern, die schwarzen Schafe zu benennen. "Machen Sie von Ihrer Macht als Verbraucher Gebrauch, nutzen Sie das Recht, anderswo einzukaufen", forderte Kuneva die europäischen Kunden auf. "500 Millionen Verbraucher haben Macht!" Doch um diese einsetzen zu können, müssten die Kunden wissen, welche Veranstalter mit unzulässigen Tricks arbeiten. Nur Schweden und Norwegen haben Namen veröffentlicht. Auf ihrer Liste stehen viele Online-Reisebüros und die irische Fluggesellschaft Ryanair. "Ich bin sehr dafür, dass die Öffentlichkeit die nötigen Informationen bekommt. Die Mitgliedsländer erklären mir aber, dass sie in laufenden Verfahren keine Namen nennen können, weil das einer Rufschädigung und Vorverurteilung gleichkäme", bedauert Kuneva. Im Juli will sie den zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten bei einem Treffen ins Gewissen reden. Und wenn das nicht hilft, droht Kuneva mit Brüssels schärfster Waffe: einem Vertragsverletzungsverfahren.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Stellenabbau bei Thyssenkrupp
Kommen jetzt die stahlharten Zeiten?
Iran als Bedrohung Israels
„Iran könnte ein Arsenal an Atomwaffen bauen“
Verfassungsrechtler für AfD-Verbot
„Den Staat vor Unterminierung schützen“