Behörden ermahnen Billligflieger: Ticketpreise führen in die Irre

Trotz Ermahnungen der EU-Kommission machen viele Fluglinien noch immer undurchsichtige Angaben. Schwarze Listen gibt es nur selten.

Ob sie vorher wussten, was die Tickets wirklich kosten? Bild: ap

BRÜSSEL taz Das kommt uns doch bekannt vor: Im September prüften die Verbraucherschutzbehörden einiger Mitgliedstaaten unter Regie der EU-Kommission die Websites von Fluglinien und Online-Reisebüros. Jede zweite Website enthielt irreführende Informationen. EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva zeigte sich "schockiert" über das Ergebnis. Am Donnerstag berichtete sie, was sich seither getan hat. Nämlich: nicht viel. "Auf jeder dritten der knapp vierhundert untersuchten Seiten wurde das europäische Verbraucherrecht verletzt", erklärt Kuneva. Irreführende Preise, in denen Steuern oder andere Zusatzabgaben nicht enthalten sind, stehen auf der Liste der Verfehlungen ganz oben. Unfaire Vertragsbedingungen, die nur im Kleingedruckten und oft auf Englisch angeführt sind, automatisch vorab angekreuzte Kästchen für Zusatzversicherungen oder superbillige Phantomangebote fanden sich ebenfalls auf vielen der beanstandeten Seiten. Kuneva betonte, dass Billigflieger nicht häufiger betroffen seien als teure Fluglinien. Inzwischen konnten die zuständigen nationalen Behörden in jedem zweiten Fall Unternehmen dazu bringen, den Webauftritt zu ändern. Es bleiben aber genug schwarze Schafe übrig, vor allem im grenzüberschreitenden Geschäft wurden nur 12 Prozent der Probleme ausgeräumt. Das Hauptproblem besteht darin, dass sich die Staaten weiterhin weigern, die schwarzen Schafe zu benennen. "Machen Sie von Ihrer Macht als Verbraucher Gebrauch, nutzen Sie das Recht, anderswo einzukaufen", forderte Kuneva die europäischen Kunden auf. "500 Millionen Verbraucher haben Macht!" Doch um diese einsetzen zu können, müssten die Kunden wissen, welche Veranstalter mit unzulässigen Tricks arbeiten. Nur Schweden und Norwegen haben Namen veröffentlicht. Auf ihrer Liste stehen viele Online-Reisebüros und die irische Fluggesellschaft Ryanair. "Ich bin sehr dafür, dass die Öffentlichkeit die nötigen Informationen bekommt. Die Mitgliedsländer erklären mir aber, dass sie in laufenden Verfahren keine Namen nennen können, weil das einer Rufschädigung und Vorverurteilung gleichkäme", bedauert Kuneva. Im Juli will sie den zuständigen Ministern der Mitgliedstaaten bei einem Treffen ins Gewissen reden. Und wenn das nicht hilft, droht Kuneva mit Brüssels schärfster Waffe: einem Vertragsverletzungsverfahren.

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