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Behörden blockieren TrauungHeiraten nur für Deutsche

Ein deutsch-gambisches Paar wartet seit drei Jahren darauf, heiraten zu dürfen. Kein Einzelfall, sagt Anwalt Jan Sürig, der das Verfahren der Ämter für unrechtmäßig hält

So eine Hochzeit ist nicht jedem vergönnt, der heiraten will. Bild: dpa

Frau K. und Herr T. wollen heiraten. Seit 2009 schon sind die beiden verlobt. Und käme T. nicht aus Gambia, die beiden wären sicher schon lange Mann und Frau. So aber könnte es sein, dass die Hochzeit am Ende doch noch scheitert.

Weil Herr T. ein Ausländer ist, müsste er, bevor er in Deutschland heiraten darf, eigentlich ein „Ehefähigkeitszeugnis“ vorlegen, das ihm bescheinigt, dass einer Ehe mit Frau K. nichts entgegen steht. Sowas gibt es in Gambia nicht, weswegen das Standesamt ersatzweise eine „Ledigkeitsbescheinigung“ einfordert. Weil nun aber Gambia den Behörden hierzulande per se als Land mit einem „unzuverlässigen Urkundenwesen“ gilt, sollen die von T. vorgelegten Papiere aus dem Heimatland nun vor Ort geprüft werden: Von einem sogenannten „Vertrauensanwalt“ in Gambia, eingesetzt von der deutschen Botschaft im Senegal, dass für das Nachbarland mit zuständig ist. In dem westafrikanischen Land selbst unterhält Deutschland nur ein Verbindungsbüro.

In Gambia sei jedoch seit über einem Jahr schon nichts passiert, sagt Jan Sürig, der Anwalt des Paares – dabei lägen alle erforderlichen Unterlagen seit vielen Monaten vor. Und es ist auch schon gut drei Jahre her, dass die ersten Urkunden ans Standesamt geschickt wurden.

Aus Sürigs Sicht ist aber das ganze bürokratische Verfahren zur Kontrolle der vorgelegten Urkunden „rechtlich fragwürdig“. Für den Einsatz des „Vertrauensanwalts“ gebe es „keine gesetzliche Grundlage“. In der Regel erfahre auch er nicht einmal dessen Namen. Ihr Einsatz wird immer wieder kritisiert, auch vom Landesverband binationaler Familien und Partnerschaften.

Sürig hält auch den „Generalverdacht“ gegenüber Gambia für ungerechtfertigt. Der werde „völlig unkontrolliert“ aufrecht erhalten, eine Evaluation, ob er überhaupt zutreffend ist oder nicht, finde gar nicht statt, auch nicht beim Standesamt. Aus seiner Sicht sei Gambia „gar nicht so problematisch“, sagt Sürig, der immer wieder Mandanten betreut, die von dort stammen – Gambia habe eine vergleichsweise große Community in Bremen. Bei Kamerun beispielsweise, da treffe der Vorwurf des unzuverlässigen Urkundenwesens schon eher zu, so Sürig, aus Gambia hingegen seien ihm „keine richtig gravierenden Fälschungen“ bekannt.

Im Falle von T. gab es zuletzt im März dieses Jahres eine Nachricht aus der deutschen Botschaft im Senegal. Die macht die „schleppende Arbeit“ der gambischen Behörden dafür verantwortlich, dass die vorgesehene Frist von drei Monaten verstrichen sei, ohne dass etwas passierte. Man sei bemüht, Lösungsmöglichkeiten zu finden, heißt es in dem Schreiben, bitte aber, von weiteren Fragen abzusehen. „Seither herrscht Schweigen im Walde“, sagt Sürig. „Das kann nicht sein“, so der Anwalt, die Grenze des Zumutbaren sei überschritten. Ein Vorstoß beim Oberlandesgericht, mit der er eine Ausnahme für T. erwirken wollte, scheiterte jedoch.

Für Sürig ist dieser Fall zwar ein besonders gravierender, aber keineswegs ein Einzelfall. „Es ist wesentlich schwieriger geworden“, sagt Sürig. Innerhalb der gambischen Community sei das immer wieder ein Thema, zudem gebe es den ebenso von anderen Anwälten beobachteten Trend, auch in Visumsfragen eine solche Urkundenprüfung zu verlangen und nicht allein auf den gültigen Pass zu vertrauen.

Wenn sie in diesem Jahr keinen positiven Bescheid aus Gambia bekomme, dann gebe sie die Pläne für eine Heirat mit dem Mittdreißiger auf, sagt Frau K., die bald 56 wird und Frührentnerin ist. „Irgendwann kann ich nicht mehr kämpfen.“

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5 Kommentare

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  • H
    helper

    hallo, in dänemark kann man ganz fix übers wochenende

    heiraten. alles 100% legal!

    einfach mal "googeln"

    ich dachte ,das weiss schon jeder...

  • K
    Kira

    Einzelfall? Oh nein, wir beispielsweise bekommen vom Leipziger Standesamt für unsere zweite (!) Tochter, die fast ein Jahr alt ist, keine Geburtsurkunde. Wir haben die gleichen Papiere vorgelegt, wie bei unserem ersten Kind, aber vielleicht haben wir nicht höflich genug "Guten Morgen" gesagt ... Sie verlangen ein überbeglaubtiges Dokument aus Marokko, das (nicht aus Erfahrung, sondern weils vielleicht Afrika ist) angeblich ein unsicheres Dokumentenwesen hat. Weder Stadt noch Bundesland sind in der Lage bei diesem undurchsichtigen Verhalten des Standesamtleiters und der Sachbearbeiter durchzugreifen. Und wir sind KEIN Einzelfall.

  • R
    Renate

    Selbstverständlich ist dieser Fall sehr bedauerlich, insbesondere, weil er kein Einzelfall ist. Unsere Rechtsprechung bzw. die Abwicklung von Verfahren ist darauf ausgelegt, Paaren Knüppel zwischen die Beine zu schmeißen. Dass da Änderungen/Verbesserungen/Erleichterungen dringend erforderlich sind, würde ich auch unterschreiben. Wenn ich allerdings lese, dass die Braut inzwischen den Gedanken trägt, die Heiratsidee an den Nagel zu hängen und dass sie bereits 56 ist, darf davon auszugehen sein, dass der Bräutigam erheblich jünger ist und Kinderwunsch hat, wenn er das jetzt vermutlich auch vehement verneint. Insofern würde ich in diesem individuellen Fall die Braut etwa so trösten: Wer weiß, was dir durch die Holprigkeiten dieses Verfahrens erspart bleibt. Denn es ist eine Frage der Zeit, bis der Ehemann sich hier etabliert hat mithilfe seiner Frau, die ihm bis zur Selbstaufgabe den Boden bereitet. Es wird nicht lange dauern, bis der Altersunterschied in den Fokus rückt und letztlich dafür herhalten muss, dass der Mann sich anderweitig umsieht. Anfangs zutiefst engagiert, voller Liebe und dem Willen, die kulturellen Unterschiede zu überbrücken, setzen sich die Frauen oft bis zur Selbstaufgabe ein, distanzieren sich schleichend von ihrer eigenen Herkunft, ihrer Identität, dem, was sie einst ausmachten. Um dann emotional und leider oft auch finanziell ruiniert zurück zu bleiben. Ich bin seit über dreißig Jahren privat, beruflich und ehrenamtlich mit dieser Thematik befasst. Sollte man auch noch so beseelt sein vom Integrationsgedanken - an diesem Ablauf, der leider auch Realität ist, dürfen insbesondere wir Frauen nicht vorbei sehen. Den weiblichen Lesern gebe ich mit, dass wir - ich bin übrigens so alt wie die Braut im Bericht - unseren Marktwert in diesem Segment realistisch einzuschätzen lernen müssen.

    LG Renate

  • LP
    Lorenz P. Tews

    Der Einzelfall gehört vor den Petitionsausschuß der Bürgerschaft, lieber Jan.

  • V
    vic

    Soviel zum Thema Integration...