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Begehren leichter gemacht

Nach jahrelanger Diskussion hat Hamburg nun die Hürden für die direkte Beteiligung der Bürger an wichtigen Entscheidungen gesenkt. Die Bürgerschaft stimmte gestern mit großer Mehrheit – gegen die Stimmen der Regenbogen-Gruppe – für eine Verfassungsänderung. Dadurch sind künftig für direkte Bürgerbeteiligungen nur noch halb so viele Stimmen wie bisher notwendig. Für Volksinitiativen genügen jetzt 10.000 Stimmen, für Volksbegehren ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten (rund 60.000) und für eine Volksabstimmung die mehrheitliche Zustimmung von einem Fünftel der Stimmberechtigten. Die Änderung ist das Ergebnis von jahrelangen Diskussionen. Die direkte Demokratie war 1996 in Hamburg eingeführt worden. 1998 waren die Befürworter einer Ausweitung der direkten Demokratie bei einer Volksabstimmung parallel zur Bundestagswahl gescheitert. Ein Jahr später einigten sich SPD, CDU und Grüne grundsätzlich auf eine gemeinsame Linie, die jetzt in der Verfassungsänderung mündete. Für jeden Schritt des Verfahrens – von Volksinitiative über das -begehren bis zur Volksabstimmung – ist ein Antrag der Initiatoren nötig. Zudem muss jeder Haushalt vor einer Volksabstimmung mit einer Broschüre informiert werden. lno

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