: Beförderung jetzt – wegen der Rente
■ Senat lockert Beschluß über einheitlichen Beförderungstermin
Anfang des Jahres faßte der Bremer Senat einen seiner vielbeachteten knallharten Sparbeschlüsse: Beförderungen soll es nur noch zu einem Termin im Jahr geben, nämlich zum 1. Oktober. Die Botschaft war direkt für das Verhandlungsklima in Bonn bestimmt: Bremen spart rigide, sollte dort rüberkommen, jeder kleine Beamte leistet seinen Beitrag zur Sanierung. Wer immer Anspruch auf Beförderung hat – in Bremen muß er warten.
Wie jeder Grundsatz muß auch dieser eine Ausnahmeklausel haben für besonders wichtige Fälle, freihändig darf der Senat darüber entscheiden, wenn Staatsräson es gebietet. Ein Protokollchef im Rathaus etwa, dem die Beförderung versprochen worden war, konnte nicht warten, und für ihn machte der Senat die erste Ausnahme.
Weniger bekannt war damals, daß es auch ganz andere Ausnahmen geben sollte: Wer einfach mehr Geld braucht, soll das auch unabhängig von dem Termin 1.10. haben. Eine Ausnahme dieser Art macht der Senat morgen bei dem kleinen Polizeibeamten G. Der geht nämlich am 31.7.1999 in Rente. „Um in den Genuß eines Ruhegehaltes auf der Grundlage von A 12 zu kommen“, so die Beschlußvorlage, müsse er zwei Jahre zuvor von A 11 auf A 12 befördert werden und könne deshalb nicht auf den 1.10. warten. K.W.
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