Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hatte im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt. Den hat das Gericht abgelehnt und den Prozess fortgesetzt.
Die Befangenheitsanträge der Verteidigung im NSU-Prozess wurden abgelehnt. Die Aussage einer Nachbarin belegt Zschäpes Anwesenheit in der Nähe von Tatorten.
Lediglich 5.000 Euro soll ein Verteidiger von Zschäpe für seine Arbeit im gesamten Verfahren bekommen. Die Anwälte wehren sich mit einem Befangenheitsantrag.
Im NSU-Prozess scheitern die Verteidiger mit ihren Befangenheitsanträgen. Am Dienstag wird das Verfahren fortgesetzt – doch mit weiteren Anträgen ist zu rechnen.