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Befangenheitsantrag im Zschäpe-ProzessStreit ums Geld

Lediglich 5.000 Euro soll ein Verteidiger von Zschäpe für seine Arbeit im gesamten Verfahren bekommen. Die Anwälte wehren sich mit einem Befangenheitsantrag.

Die Angeklage Beate Zschäpe mit ihren Anwälten Wolfgang Stahl (l) und Wolfgang Heer. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Nach einem Streit über die Rechtsanwaltsvergütung im NSU-Prozess haben die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter des Strafsenats gestellt. Das Gericht hatte dem Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl für seine Arbeit während des Ermittlungsverfahrens 5.000 Euro Vorschuss bewilligt – für den Zeitraum von etwa einem Jahr.

Nach Ansicht der Anwälte ist dies zu wenig, um auch nur die laufenden Kanzleikosten zu decken. Dies führe „faktisch zu einer wesentlichen Beschränkung und Behinderung“ der Verteidigung, heißt es in dem Antrag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Anwalt Stahl hatte einen Vorschuss von mindestens 77.000 Euro gefordert. Nach seiner Darstellung – die das Gericht ausdrücklich für „nachvollziehbar“ hält – hatte er im Ermittlungsverfahren etwa 770 Stunden an dem Fall gearbeitet.

Endgültig festgelegt wird die Vergütung erst nach Ende des Prozesses - doch erfahrungsgemäß ist nicht damit zu rechnen, dass dann noch sehr viel Geld nachkommt.

Kanzleikosten laufen weiter

„Wir wussten, dass man von einer Pflichtverteidigung nicht reich wird“, sagte Zschäpes Anwältin Anja Sturm in einer Verhandlungspause. „Aber wir müssen weiterhin unsere monatlichen Kanzleikosten und unseren Lebensunterhalt bestreiten, und das ist auf Basis dieser Entscheidung nicht möglich.“

Außerdem kritisieren die Anwälte eine Formulierung aus dem Beschluss des Gerichts. Darin heißt es, das Verfahren sei „im Hinblick auf die tatsächlichen Probleme des Tatnachweises besonders schwierig“. Diese Formulierung begründe die Sorge, das Gericht sei „innerlich nicht mehr neutral“, heißt es in dem Antrag der Verteidiger.

Der Richter, der den Beschluss formuliert hat, sei „offenkundig davon überzeugt, dass dem Senat ein Tatnachweis ,gelingen' werde“.

Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin bei den Mordanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) angeklagt. Der Neonazi-Terrorgruppe werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt.

Nebenkläger sprechen von Verzögerung

Nebenklageanwältin Seda Basay bezeichnete den Befangenheitsantrag der Zschäpe-Verteidigung als „peinlich“. "In der Sache stimmt es, dass 5.000 Euro Vergütung für das Ermittlungsverfahren zu wenig sind. Aber das ist kein Befangenheitsgrund. Der Antrag dient einfach der Verzögerung des Verfahrens.“

Eigentlich wollte sich das Gericht am Dienstag mit dem Mord an Mehmet Turgut am 25. Februar 2004 befassen. Zwei seiner Brüder sind deshalb als Nebenkläger im Gerichtssaal erschienen. Ob die Verhandlung wie geplant mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt wird, war zunächst nicht abzusehen.

Am Nachmittag wurde die Verhandlung erneut unterbrochen: Aufgrund der Stellungnahmen der Richter zu dem ersten Befangenheitsantrag kündigte Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer einen zusätzlichen Befangenheitsantrag an.

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6 Kommentare

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  • 770h/5000 Euro (brutto), das ist ja ein fürstliches Gehalt. Was der Götzl in der Zeit wohl kassiert hat?

  • Es werden in Deutschland niemals Nazi-Mörder verurteilt, die mit der Hilfe des Verfassungsschutzes und anderer Organe 10 Jahre lang ungestört gearbeitet haben! Dieser Prozess ist nur eine Show für das Publikum durch den tiefen Staat in Deutschland!

    • @Quotenmensch:

      Glaubst Du wirklich, dem Verfassungsschutz "und anderen Organen" sind ein knappes Dutzend ermordeter Ausländer so viel wert, dass sie dem Trio aktiv und bewusst geholfen haben?

       

      Es gibt viele Millionen Ausländer in Deutschland, da haben 9 oder 10 genau 0 systemtische Relevanz. Und für so ein paar Nasen (jeder einzelne sollte leben, wenn es ginge, keine Frage) soll sich dann der pöhse deutsche Staat zum Mörder machen?

  • S
    Sodom

    Wollen wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen die Verteidigung Zschäpe stellt, da diese Befangen von der Idee eines weiteren Befangenheitsantrages aufgrund des Scheiterns ihres ersten Befangenheitsantrages ist. Bis dies Entgültig geklärt ist bleibt Zschäpe befangen und gefangen.

    • @Sodom:

      Die meisten Befangenheitsanträge muss der Anwalt sofort stellen, wenn sich die Gelegenheit bietet. Tut er es erst später, wird er nicht mehr angehört. Das gilt insbesondere auch für die gleich zu Beginn erhobene Besetzungsrüge.

    • C
      claudi
      @Sodom:

      Für die Anwälte ist das schlecht, wenn man die normalen Honorare kennt und dennoch alles tun soll um die Angeklagte frei zu bekommen.

       

      Auch für mich ist alles Taktik der Anwälte um die aus dem Knast zu holen.

       

      Wenn die Angeklagten es waren, sollen sie es zugeben. Wenn sie es also waren und dennoch frei kommen, zweifle ich noch mehr am Rechtssystem.

       

      Außerdem wäre ein Freispruch ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Dann möchte ich nicht den anschließenden Tumult erleben