Beckers Aussage vor Gericht: „In allen Punkten unzureichend“
Nach Aussage von Verena Becker gibt sich Nebenkläger Michael Buback enttäuscht. Sie hätte wenigstens sagen können, wer zum Attentat in Karlsruhe war, so Buback.
STUTTGART taz | Nach der Erklärung Beckers steht der Prozess wegen des Buback-Mords vor seinem Ende. Das Gericht will nun nicht neu in die Beweisaufnahme eintreten. Auch die Verteidigung stellte keine neuen Beweisanträge. Schon im Juni sollen deshalb die Plädoyers beginnen und wohl auch das Urteil verkündet werden. Das machte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland am Montagnachmittag deutlich.
Zuvor hatten sich Bundesanwaltschaft und auch Nebenkläger Michael Buback enttäuscht über die Erklärung Beckers geäußert. Bundesanwalt Hemberger kritisierte, dass Becker zur Aufklärung des Falles nichts Neues beitrug. „Sie sind auf halbem Weg stehen geblieben.“
Es genüge nicht zu sagen, sie sei nicht dabei gewesen. „Sie hätten wenigstens sagen können, was Sie von anderen über den Ablauf gehört haben.“ Auch Michael Buback zeigte sich enttäuscht. „Ich empfinde diese Erklärung in allen wesentlichen Punkten als unzureichend“, sagte er im Stuttgarter Gerichtssaal.
Der Nebenkläger bat Becker deshalb um eine neue Erklärung, in der sie auch auf die für ihn entscheidenden Punkte eingehen solle. „Wer waren die Karlsruher Attentäter? In welchem Zeitraum hatten Sie Kontakt zum Verfassungschutz?“
Becker hatte Anfang der 80er Jahre in der Haft beim Verfassungsschutz umfangreich ausgesagt. Buback vermutet jedoch, dass sie schon früher mit dem Geheimdienst zusammenarbeitete und deshalb vom Staat gedeckt worden sei, wofür sich im bisherigen Prozess jedoch keine Beweise ergaben.
Das Urteil wird Ende Juni erwartet
Die Plädoyers werden vermutlich am 11. Juni beginnen. Wegen des umfangreichen Prozessstoffes sind bis zu sechs Verhandlungstage vorgesehen. Soweit es in den Plädoyers um den Inhalt von Verfassungsschutzakten geht, solle die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, kündigte der Richter an. Das Urteil wird für Ende Juni erwartet.
Bisher wurden wegen des Buback-Mordes nur Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt verurteilt. Mohnhaupt galt als Rädelsführerin, Klar als Fahrer des Fluchtfahrzeugs und Folkerts als Schütze auf dem Sozius des Tatmotorrads. Wegen der gemeinschaftlichen Begehung kam es aber bisher auf die Zuordnung im Detail nicht an. Bei Günter Sonnenberg, der das Tatmotorrad gefahren haben soll, wurde das Verfahren damals aus gesundheitlichen Gründen eingestellt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Altkleider-Recycling
Alte Kleider, viele Probleme
Israelische Angriffe auf Gaza
Können Journalisten Terroristen sein?
Wahlverhalten bei niedrigem Einkommen
Mieterhöhungen helfen der AfD
CDU will „Agenda 2030“
Zwölf Seiten rückwärts
Weidel-Musk-Talk auf X
Kommunisten-Hitler und Mars-Besiedlung
Julia Klöckner löscht AfD-Post
CDU bietet „was ihr wollt“