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Beatriz Brinkmann bleibt weiter in Haft

■ Gegen die deutsche Lehrerin Beatriz Brinkmann liegt jetzt in Chile ein Strafantrag von über drei Jahren vor / Entgegen früherer Bekundungen will die deutsche Botschaft den Prozeß abwarten

Berlin (taz) - Eine baldige Freilassung der deutschen Lehrerin Beatriz Brinkmann aus chilenischer Haft ist nicht in Sicht. Wie die Initiative „Freiheit für Beatriz Brinkmann“ berichtet, waren die Eltern und die chilenische Öffentlichkeit Mitte Mai informiert worden, daß die Freilassung von Beatriz Brinkmann bevorstehe. Brinkmann war am 19. September 1986 festgenommen und auch gefoltert worden. Die Einsicht in die Anklageschrift durch ihren Anwalt hatte ergeben, daß keinerlei Beweise im Sinne der Anklage „Verstoß gegen das Waffenkontrollgesetz“ vorlagen. Doch auf Anweisung der deutschen Botschaft hatte Rechtsanwalt Concha seinen Einspruch gegen das Untersuchungsverfahren zurückgezogen, um die Freilassung zu beschleunigen. Nun sieht er sich aber getäuscht. Am 25. Juni legte der Militärstaatsanwalt den offiziellen Strafantrag vor: Beatriz Brinkmann soll zu drei Jahren und einem Tag Haft verurteilt werden. Nach dem Gesetz ist es aber nur bis zu einer Strafe von höchstens drei Jahren möglich, trotz Verurteilung auf Kaution freigelassen zu werden. Das jetzige Vorgehen der Militärs hat die Zustimmung der bundesrepublikanischen Botschaft. Rechtsanwalt Concha, der in der Botschaft anfragte, was diese von ihrer ursprünglichen Forderung nach baldiger Freilassung abgehen ließ, erhielt keine Auskunft. Auch die chilenische Menschenrechtskommission zeigte sich über das Verhalten der deutschen Botschaft verärgert. Die chilenische Regierung habe nichts von dem erfüllt, was den Verteidigern über die Botschaft versprochen worden sei. Gerade angesichts des bedenklichen Gesundheitszustandes von Beatriz Brinkmann hält es die Initiative für unumgänglich, daß die Bundesregierung gegen die aktuelle Entwicklung im Fall interveniert und sich erneut für die Freilassung der Deutschen einsetzt. evh

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