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Bayern fordert Trauschein bei künstlicher Befruchtung

Berlin (dpa/taz) - Die künstliche Befruchtung als Sterilitätsbehandlung soll nach Vorstellungen der bayerischen Staatsregierung künftig nur noch bei Ehepaaren erlaubt sein. Dies ist zentraler Punkt einer Bundesratsinitiative, mit der Bayern rechtliche Einschränkungen auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin erreichen will. Gefordert werden in dem Entwurf eines „Bundes-Fortpflanzungsmedizin-Gesetzes“, der in den Bundesrat eingebracht werden soll, weiterhin das Verbot von Leihmutterschaften und ein Verbot von Ei- und Samenspenden. Damit unterscheidet sich die bayerische Position erheblich von den Vorstellungen des Bundesjustizministeriums. Dort wird auch eheähnlichen Gemeinschaften ein Recht auf künstliche Befruchtung eingeräumt. Auch die heterologe Insemination (künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Dritten) wird unter bestimmten Auflagen nicht ausgeschlossen. Einigkeit besteht in dem Verbot von Leihmutterschaften.

Die bayerische Position begründete Justizministerin Mathilde Berghofer-Weichner damit, daß derartige nichteheliche Verbindungen einem Kind nicht den rechtlich gesicherten Status der Ehelichkeit bieten könnten und wollten. Dies sei mit dem Wohl des Kindes nicht zu vereinbaren, verstoße gegen sittliche Grundsätze und verletze die Integrität der Ehe.

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