Bayerischer AfD-Skandal: Halemba unter Anklage
Gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba ist Anklage erhoben worden. Dem Landtagsabgeordneten wird Volksverhetzung vorgeworfen – und mehr.
Der Parlamentarier wird der Volksverhetzung und der Geldwäsche verdächtigt. Aber auch Nötigung, Sachbeschädigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen stehen auf der Liste der Straftaten, die die Ermittler dem 22-Jährigen vorwerfen. Die Anklageschrift umfasst 14 Seiten.
So soll Halemba bei der Feier zu seinem 21. Geburtstag das Lied „Wacht an der Spree“ der Rechtsrockband Landser abgespielt haben, das von der Staatsanwaltschaft als volksverhetzend eingestuft wird, weil es zum Hass gegen in Deutschland lebende Türken aufstachelt. In seinem Zimmer im Verbindungshaus der Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg soll er einen „SS-Befehl für die gesamte SS und Polizei“ aus dem Jahr 1939 aufgehängt haben – ein im Original von Heinrich Himmler unterzeichnetes Schriftstück.
Einen Mitbeschuldigten hat Halemba nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens, also nach seiner Wahl zum Abgeordneten, bedroht. Einen Anwalt wiederum soll er im Rahmen eines Parteiausschlussverfahrens gegen ein weiteres AfD-Mitglied massiv bedrängt haben. Wegen dieser Nötigungen ist auch ein weiterer Burschenschaftler der Teutonia angeklagt.
Halemba bestreitet Vorwürfe
Neben politischen Straftaten beschuldigt die Staatsanwaltschaft Halemba beispielsweise auch, im Juli 2022 gegen eine Provision Geld, das aus Betrügereien stammte, auf ein Konto im Baltikum überwiesen zu haben. Insgesamt soll es bei dem Transfer um mehrere tausend Euro gegangen sein.
Es gibt allerdings auch Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft inzwischen fallen gelassen hat. So habe nicht nachgewiesen werden können, dass Halemba ins Gästebuch seiner Burschenschaft „Sieg Heil“ geschrieben habe. Auch für die Zurschaustellung von NS-Devotionalien durch den AfDler gebe es keine ausreichenden Hinweise.
Halemba steht längst auch in der eigenen Partei unter Beschuss. Vor allem die Bundespartei möchte den schwer kontrollierbaren Nachwuchspolitiker gern loswerden. Der Vorstand hatte vor einigen Wochen ein Ausschlussverfahren gegen Halemba beantragt, über das nun ein parteiinternes Schiedsgericht entscheiden muss.
Hintergrund des Antrags ist, dass Halemba bei der Aufstellung der Kandidatenliste für die Landtagswahl gemauschelt haben soll. Halemba selbst bestreitet die Vorwürfe bislang, sie seien nichts als Falschbehauptungen eines gescheiterten Konkurrenten. Er legte jedoch alle Fraktionsämter nieder und will bis zu einer Entscheidung auf öffentliche Auftritte in seiner Funktion als Landtagsabgeordneter verzichten.
Sein Landtagsmandat abzugeben, weigert sich Halemba jedoch. Auch die Fraktion will er nicht verlassen. Für die übrigen AfD-Abgeordneten hat dies den Vorteil, dass sie die Oppositionsführerschaft nicht abgeben müssen. Würde Halemba die Fraktion, nicht aber das Parlament verlassen, hätte die AfD plötzlich einen Parlamentssitz weniger als die Grünen und müsste den Status der Oppositionsführerin an diese abgeben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Pistorius lässt Scholz den Vortritt
Der beschädigte Kandidat
Böllerverbot für Mensch und Tier
Verbände gegen KrachZischBumm
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Scholz bezeichnet russischen Raketeneinsatz als „furchtbare Eskalation“