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Bayer verliert Rechtsstreit in IndienKrebsmedikament darf billig bleiben

Auch das höchste indische Gericht bestätigt: Die Zwangslizenz für ein Generikum von Bayers Krebsmittel Nexavar wird nicht aufgehoben.

Krebsforschung bei Bayer: An den Ergebnissen dürfen auch andere partizipieren. Bild: dpa

NEU DELHI/LEVERKUSEN dpa | Der Pharmakonzern Bayer hat im Streit um sein Krebsmittel Nexavar vor dem höchsten indischen Gericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies die Forderung Bayers nach Aufhebung einer Zwangslizenz für eine billigere Generikumversion des Medikaments zurück. Es soll weiterhin für Patienten in Indien erschwinglich bleiben.

Das Gericht bestätigte damit am Freitag die Entscheidungen von niedrigeren Instanzen, berichtete the Economic Times. Im Juli hatte sich ein Gericht in Mumbai geweigert, die Zwangslizenz des indischen Generika-Herstellers Natco Pharma aufzuheben. Natco verkauft eine Monatsdosis für umgerechnet etwa 140 Euro, während das Krebsmittel bei Bayer etwa 4.400 Euro kostet.

In einer ersten Reaktion sagte ein Sprecher von Bayer HealthCare: „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts.“ Die Entscheidung werde derzeit geprüft. Danach werde über weitere Schritte entschieden.

Die indische Patentbehörden hatten Natco 2012 erstmals eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate erteilt, das zur Behandlung von Leber- und Nierenkrebs eingesetzt wird. Natco zahlt für die Nutzung eine von den Umsätzen abhängige Lizenzgebühr.

Das Urteil könnte weitere Auswirkungen auf andere patentierte Medikamente ausländischer Pharmakonzerne in Indien haben. Auch Konzerne wie Roche oder Novartis mussten bereits in Indien Niederlagen im Streit um Schutzrechte hinnehmen. Hilfsorganisationen wie Ärzte Ohne Grenzen (MSF) hingegen begrüßten die Entscheidung.

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3 Kommentare

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  • @ Redaktion: Der Singular von Generika lautet Generikum, das könnte in der Schlagzeile verbessert werden.

    • Paula , Moderatorin
      @hintensitzer:

      Schon geschehen, danke!

  • Da hat Indien wohl Glück, dass es offenbar kein "Freihandelsabkommen" mit Deutschland hat, sonst bräuchte Bayer sich diesen Stress mit der indischen Gerichtsbarkeit nicht anzutun - "Investorenschutzklage" vor einem privaten, geheim tagenden und garantiert völlig unbestechlichen Feme-Gericht in New York ginge ratzfatz.

     

    Anderes Thema: Von Journalisten als Angehörigen der gebildeteren Klasse erwarte ich leidlich korrekte Sprache. Und auch ohne großes Latinum kann man wissen, dass "GenerikA" der Plural zu "GenerikUM" ist, dass es also "ein" Generika nicht gibt. (Nicht meinetwegen, sondern wegen der vielen Schüler, die es immer schwerer haben!)