Bayer verliert Rechtsstreit in Indien: Krebsmedikament darf billig bleiben

Auch das höchste indische Gericht bestätigt: Die Zwangslizenz für ein Generikum von Bayers Krebsmittel Nexavar wird nicht aufgehoben.

Krebsforschung bei Bayer: An den Ergebnissen dürfen auch andere partizipieren. Bild: dpa

NEU DELHI/LEVERKUSEN dpa | Der Pharmakonzern Bayer hat im Streit um sein Krebsmittel Nexavar vor dem höchsten indischen Gericht eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies die Forderung Bayers nach Aufhebung einer Zwangslizenz für eine billigere Generikumversion des Medikaments zurück. Es soll weiterhin für Patienten in Indien erschwinglich bleiben.

Das Gericht bestätigte damit am Freitag die Entscheidungen von niedrigeren Instanzen, berichtete the Economic Times. Im Juli hatte sich ein Gericht in Mumbai geweigert, die Zwangslizenz des indischen Generika-Herstellers Natco Pharma aufzuheben. Natco verkauft eine Monatsdosis für umgerechnet etwa 140 Euro, während das Krebsmittel bei Bayer etwa 4.400 Euro kostet.

In einer ersten Reaktion sagte ein Sprecher von Bayer HealthCare: „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts.“ Die Entscheidung werde derzeit geprüft. Danach werde über weitere Schritte entschieden.

Die indische Patentbehörden hatten Natco 2012 erstmals eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate erteilt, das zur Behandlung von Leber- und Nierenkrebs eingesetzt wird. Natco zahlt für die Nutzung eine von den Umsätzen abhängige Lizenzgebühr.

Das Urteil könnte weitere Auswirkungen auf andere patentierte Medikamente ausländischer Pharmakonzerne in Indien haben. Auch Konzerne wie Roche oder Novartis mussten bereits in Indien Niederlagen im Streit um Schutzrechte hinnehmen. Hilfsorganisationen wie Ärzte Ohne Grenzen (MSF) hingegen begrüßten die Entscheidung.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.