: Barbie darf weiter schweigen
■ Antrag auf Zwangsvorführung abgelehnt / Richter: Anwesenheit zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich / Verteidiger Verges: „Wir sind stolz auf das liberale französische Recht“
Aus Lyon D. Willier
Der Antrag mehrerer Nebenkläger im Prozeß gegen Klaus Barbie vor dem Lyoner Schwurgerichtshof, den Angeklagten zwangsweise in den Gerichtssaal zu bringen, wurde gestern erwartungsgemäß abgelehnt. Richter Andre Cerdini meinte, gegenwärtig sei die Anwesenheit Barbies für die Wahrheitsfindung „nicht erfor derlich“. Barbie hatte bereits am vergangenen Mittwoch verlangt, in seine Zelle im Lyoner St. Josefs–Gefängnis zurückgebracht zu werden; da das schwebende Verfahren um die Rechtmäßigkeit seiner Ausweisung aus Bolivien Anfang 1983 noch nicht abgeschlossen sei. Die 40 Anwälte der Opfer Barbies, die als Nebenkläger in dessen Prozeß zugelassen sind, nehmen in der Frage der Zwangsvorführung des Angeklagten unterschiedliche Positionen ein. So begründeten einige ihren Antrag damit, daß Klaus Barbie mit Gewalt aus Bolivien entführt, mit Gewalt in Lyon festgehalten und alsoauch mit Gewalt dem Gericht zugeführt werden könne. Die Anwälte der Resistance–Organisationen konnten sich diesem Antrag ebensowenig anschließen wie die Staatsanwaltschaft. Was wohl, so Ankläger Truche, hätte man von einem stummen Angeklagten, „wir sind eine Demokratie und können ihn nicht mit Gewalt zum reden bringen“. Barbies Verteidiger Jaques Verges hatte heftig gegen den Antrag der zwangsweisen Vorführung seines Mandanten polemisiert. „Wir sind hier in Frankreich, und sind stolz auf das liberale französische Recht“. Hier gebe es Leute, die die Tradition des französischen Rechts mit Füßen treten wollten, reagierte Verges auf eine Bemerkung seiner Gegenspieler, die den „Eichmann– Prozess“ in Jerusalem als Maßstab für den Umgang mit Naziverbrechern anführte. Der Prozeß wird am Montag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.
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