Bankenfusion in Frankreich: Zwangsheirat auf Druck Sarkozys
In Frankreich fusionieren die Sparkassen und Volksbanken. Präsident Sarkozy installiert seinen Wirtschaftsberater Pérol als Chef - ohne die Banken an der Entscheidung zu beteiligen.
PARIS taz Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy setzt sich durch. Er will die in Schwierigkeiten geratenen französischen Sparkassen und Volksbanken - die Caisses dEpargne und die Banques Populaires - fusionieren. Und am Donnerstag gaben die beiden Verbände den Zusammenschluss bekannt. Sarkozy wünscht sich seinen Wirtschaftsberater François Pérol als Vorstandschef. Und tatsächlich akzeptierte die CEBP, wie die nunmehr zweitgrößte Bank Frankreichs heißen soll, den Mann an ihrer Spitze.
Pérol hatte im Auftrag des Präsidenten die Gespräche der zunächst widerwilligen Fusionspartner geleitet und die Modalitäten diktiert. Die Staatsführung fühlte sich berechtigt, dabei einen ultimativen Ton anzuschlagen. Auf dem Spiel standen immerhin rund 5 Milliarden Euro öffentliche Finanzhilfe für die beiden privatrechtlichen Genossenschaftsbanken, die 2008 über ihre gemeinsame Investmentbankfiliale Natixis 2,8 Milliarden Euro verloren haben. Der Staat behält sich die Option vor, sein Darlehen in Aktien umzuwandeln und bis zu 20 Prozent des Kapitals der neuen Großbank zu kontrollieren. Im neuen Aufsichtsrat beansprucht die Staatsführung zudem vier von achtzehn Sitzen.
Viel mehr Ärger verursacht aber die Nominierung Pérols, der die Banken nur noch zustimmen konnten. Sie waren von Sarkozy vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Er will seine rechte Hand an der Spitze und so ein garantiertes Mitspracherecht.
Dieses Vorgehen entspricht weder den Gepflogenheiten noch dem Recht. Doch soll sich der Präsident etwa genieren, da es offenbar keine Gegenmacht gibt, die ihn hindern könnte, aus dem Élysée alle Fäden so zu ziehen, wie es ihm beliebt? Er mogelte zudem, als er am Rande seines Besuchs in Rom sogar öffentlich glauben machte, die Kommission für Berufsethik, die für Zweifelsfälle beim Wechsel eines Spitzenbeamten in die Privatwirtschaft zuständig ist, habe ihm grünes Licht für die Ernennung seines Beraters Pérol gegeben. In Wahrheit hatte das Élysée bloß den Vorsitzenden dieser 14-köpfigen Kommission angefragt, und dieser hatte - ausschließlich in seinem persönlichen Namen - nur generell die Rechtslage erklärt.
Das französische Strafrecht besagt jedoch, dass ein Beamter nach dem Austritt aus dem Staatsdienst keine Leitungsfunktion in einem privaten Unternehmen ausüben darf, das seiner Aufsicht oder Verwaltung unterstellt war.
Vor allem beim 1818 gegründeten Sparkassenverband, der Caisses dEpargne, der zum ersten Mal in seiner langen Geschichte Verluste von rund 2 Milliarden Euro ausweist, fürchtet man einen Verlust der genossenschaftlichen Tradition als Konsequenz der "Gangstermethoden des Staates", wie sich ein bisheriges Leitungsmitglied laut Libération ausdrückte. Auch anderen Banken wie der Société Générale oder der BNP-Paribas hat der Staat ja zur Verbesserung der Eigenmittel Milliardenhilfe gewährt, ohne ihnen aber so drakonische Bedingungen zu diktieren wie den beiden Genossenschaftsbanken.
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