in kürze BÜRGSCHAFTEN: Banken in der Pflicht
Der Bundesgerichtshof hat den Schutz von Bankbürgen ausgeweitet. Banken dürfen nun bei der Prüfung, ob ein Bürge durch eine Bürgschaft finanziell krass überfordert wird, allein dessen Vermögensverhältnisse bewerten; die Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners muss dabei künftig unberücksichtigt bleiben, so das Urteil. (afp)
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