Bambule-Demonstration: Die Gewalt ist gewollt
Es gibt wohl kaum einen für alle Seiten unglücklicheren Zustand, als nicht zu wissen, was erlaubt und was nicht erlaubt ist und vor allem wo, was und wie erlaubt ist. Dieser Zustand dürfte heute Realität sein, wenn das Bundesverfassungsgericht erst heute morgen – wie 1991 zur Brokdorf. Demo – über die staatlichen Auflagen für die bundesweite Bambule-Demo in der Hamburger City entschieden hat. Es ist aber kein Teilnehmer verpflichtet – und schon gar nicht, wenn er von außerhalb anreist – das aktuelle Hickhack nachts im Radio oder im Internet verfolgt zu haben.
Kommentar von KAI VON APPEN
Die Schuld an dem Wirrwarr trägt Innensenator Ronald Schill. Er verdonnerte nicht nur die Polizei durch seine politischen Vorgaben, harte Einschränkungen gegen die Demo zu verhängen, sondern er verhinderte auch durch politische Direktiven, dass frühzeitig die Gerichte zur juristischen Überprüfung seiner Auflagen angerufen werden konnten.
Auch den zuständigen Polizeiführern hat er damit keinen Gefallen getan. Eine geordnete Demonstration durch die Mönckebergstraße ist manchem Einsatzleiter lieber als verwirrte und umherirrende Kleingruppen, die nicht wissen, was los ist.
Wer also politisch ein Konzept des Chaos anordnet, der kann nur einen Zweck damit verfolgen: Überreaktionen der Polizei auszulösen, Aktionen der Demonstranten zu provozieren und Gewalt zu produzieren.
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