■ BVG gibt Klage eines Asylbewerbers statt: Wohnungsdurchsuchung muß begründet sein
Karlsruhe (rtr) – Ein Durchsuchungsbeschluß ohne ausreichende Begründung verstößt nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) gegen das Grundgesetz. Mit dem gestern veröffentlichten Beschluß gaben die Karlsruher Richter der Verfassungsbeschwerde eines abgelehnten Asylbewerbers statt, der bei der Ausländerbehörde keine Unterlagen zum Nachweis seiner Identität vorgelegt hatte.
Das Amtsgericht Syke hatte daraufhin die Durchsuchung seiner Wohnung gestattet, diese jedoch nur mit dem „Verdacht des Ordnungswidrigkeitsverstoßes nach dem Ausländergesetz“ begründet. Eine so lapidare Begründung reiche zum Eingriff in den Schutz der Wohnung nicht aus, so das BVG. Die Ausländerbehörde hatte nach Angaben der Anwältin des Mannes vom Standesamt erfahren, daß er dort eine Geburtsurkunde vorgelegt hatte.
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