BVG-Wirtschaftskrimi: „Das ist alles Teil der Strategie“

Mitschnitte von internen Telefongesprächen zeigen, welchen Anteil externe Berater an dem Verlustgeschäft der Berliner Verkehrsbetriebe hatten.

Bitte entwerten. Bild: dpa

Es ist ein schier unglaublicher Wirtschaftskrimi, der sich aus den 480 Seiten umfassenden Gerichtsdokumenten ergibt, die der taz vorliegen. Die Akten sind aus einem Prozess in London, der in der vergangenen Woche begonnen hat und in dem ein Deal durchleuchtet wird, der mit einem Verlust von 200 Millionen Dollar für die Berliner Verkehrsbetriebe endete. In den Unterlagen befinden sich auch viele interne E-Mails, Briefe und Mitschnitte von Telefongesprächen.

Jetzt wird das Gericht eine brisante Frage zu klären haben: Wurden die Verkehrsbetriebe von einem Anwalt der Kanzlei Clifford Chance bewusst getäuscht und hinters Licht geführt? Die Verkehrsbetriebe legen dem Gericht zahlreiche Belege vor, mit denen sie nachweisen wollen, dass die Kanzlei gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung verstoßen hat. Die Kanzlei weist diese Vorwürfe zurück.

An dem Prozess in London sind drei Parteien beteiligt. Erstens die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die im Jahr 2007 ein riskantes und hochkomplexes Finanzgeschäft mit der Investmentbank JPMorgan abschließen wollen.

Zweitens die Investmentbanker von JPMorgan. Die wollen das Geschäft mit den Verkehrsbetrieben abschließen.

Drittens die internationale Großkanzlei Clifford Chance. Weil dem zuständigen Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe bewusst ist, dass er von dem Finanzdeal zu wenig versteht, hat er die Kanzlei Clifford Chance mit einer rechtlichen Beurteilung des Geschäftes beauftragt. Die BVG bezahlte dafür 45.000 Euro an die Kanzlei. In Wirklichkeit arbeitete die Kanzlei allerdings im Auftrag der Investmentbank JPMorgan.

Umstritten ist, wie deutlich die Kanzlei den Verkehrsbetrieben BVG gesagt hat, dass sie in Wirklichkeit für die Investmentbank arbeitet. In einer Stellungnahme der Kanzlei Clifford Chance für die taz heißt es: „Die BVG war nie unser Mandant. Wir gaben auf Bitten unserer langjährigen Mandantin JPMorgan eine Legal Opinion für einen Dritten ab. Die BVG wusste dies und war damit einverstanden.“

14.000 interne Dokumente

Die Verkehrsbetriebe stellen das in ihrem Schriftsatz an das Gericht ganz anders dar. Und sie stützen sich dabei ausführlich auf interne Dokumente der Investmentbank und der Kanzlei. Das Gericht hatte die Prozessparteien verpflichtet, ihre internen Unterlagen zu dem Fall herauszurücken. Allein für JPMorgan betraf dies rund 14.000 Dokumente.

Das Desaster beginnt im Frühjahr 2007: Auf der Suche nach Beratung bei dem Deal wenden sich die Verkehrsbetriebe an die Investmentbanker. Die stellen dann den Kontakt zur den Anwälten her und versprechen den Verkehrsbetrieben am 4. Mai: „Die Mandatierung erfolgt in jedem Fall direkt durch die BVG. Außerdem wird die juristische Stellungnahme natürlich ebenfalls an die BVG adressiert."*

Am 9. Mai gibt es den ersten Kontakt zwischen Verkehrsbetrieben und der Kanzlei. Der Finanzexperte der Verkehrsbetriebe erläutert einem Anwalt und Miteientümer von Clifford Chance das Geschäft, so wie er es verstanden hat. Der Anwalt verschweigt, dass er im Auftrag der Investmentbank arbeitet.

Die Verkehrsbetriebe verstehen nicht, was sie kaufen

Der Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe schickt dem Anwalt direkt nach dem Gespräch eine Mail: "Wir freuen uns, mit Ihnen zusammenzuarbeiten, und schicken Ihnen bald einen offiziellen Auftrag von unserer Rechtsabteilung."

In den nächsten Tagen studiert der Anwalt die Vertragsunterlagen. Als er mit einem Kollegen aus seiner Kanzlei telefoniert, sagt er dem: „Ich glaube, dass die BVG nicht versteht, was sie da kaufen.“ Er hingegen versteht es offenbar, wie diese Bemerkung zeigt: „Die BVG gibt ihre Sicherheit aus dem Leasing-Geschäft auf, anstatt sie gegen eine bessere zu tauschen.“

Der Anwalt teilt seine Erkenntnisse – aber nicht mit den Verkehrsbetrieben, sondern mit den Investmentbankern von JPMorgan. Er sagt laut einen Telefonmitschnitt, der BVG-Finanzexperte sei wohl „nicht kompetent, das zu verstehen“. Das Geschäft sei außerdem „unüblich für solch ein staatliches Unternehmen“. Das sei allerdings „nicht Teil unseres Mandats oder unserer Beratung“. Man werde das „reduzieren auf eine total schematische Kernaussage, dass die Verträge, die uns präsentiert wurden, handwerklich korrekt sind“.

Formaler Auftrag an die Kanzlei

Inzwischen schickt die Rechtsabteilung der Verkehrsbetriebe den Brief ab, mit dem sie die Kanzlei formal beauftragen will. „Wir freuen uns, Sie mit einer rechtlichen Stellungnahme zu beauftragen“, beginnt das Schreiben. Die Kanzlei solle prüfen, ob durch die Verträge mit der Bank „die juristische Position der BVG angemessen gesichert“ ist. Die Kanzlei antwortet: „Wir bestätigen gerne Ihren Auftrag, eine rechtliche Beurteilung zu verfassen.“

Eine Woche später ist der erste Entwurf dieser Beurteilung fertig. Die Kanzlei schickt den Entwurf an JPMorgan. Die Banker machen eine Reihe von Änderungsvorschlägen, von denen die Kanzlei viele übernimmt.

Erst einen Monat später erhalten auch die Verkehrsbetriebe erstmals die Stellungnahme. Es ist Version Nummer sechs.

Ein Krisentelefonat

Der Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe wundert sich: Die Stellungnahme ist an die Banker adressiert statt an ihn. Er mailt an den Anwalt: „Am Anfang des Gutachtens wird meiner Meinung nach nicht deutlich, dass die BVG Ihr Kunde ist.“ Und er beschwert sich auch bei den Investmentbankern: „Es muss im Eingangsabsatz klar werden, dass die Stellungnahme von uns beauftragt wurde. Die aktuelle Version vermittelt den Eindruck, als hätten Sie die Stellungnahme für uns beauftragt, was nicht richtig ist.“

Darauf gibt es ein Krisentelefonat zwischen Bankern und dem Anwalt. Was sollen sie jetzt nur den Verkehrsbetrieben erzählen?

Einer der Banker sagt:

„Wir wollen etwas kommunizieren, das die BVG genau so hören möchte.“

„Ich denke, dass Herr [Mitarbeiter der BVG] glücklich ist, sobald er hört, dass die Stellungnahme an ihn adressiert wird.“

„… überzeugend sein, dass Clifford Chance, äh, für die BVG da ist.“

„Herr [Anwalt] versucht es so lange wie möglich alleine zu bewältigen. So dass wir nicht … nicht, sozusagen, Clifford Chance hier unterbrechen. Und der Eindruck nicht entsteht, wir würden ihm die Worte in den Mund legen.“

„Ha ha ha … Das ist alles Teil der Strategie.“

Der Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe widerspricht

Nur im Notfall würden die Banker sich ins Gespräch einschalten: „Wenn Herr [Verkehrsbetriebe] sagt: ’Jetzt will ich aber wirklich von Ihnen hören, Herr [Anwalt], Sie arbeiten für mich und für mich alleine’, dann müssen wir Herrn [Anwalt] unterstützen und sagen: ’Nein, das ist nicht die Konstellation. Aber die Konstellation ist, Sie bekommen das gleiche als ob es der Fall wäre’.“

Dann telefonieren alle mit dem BVG-Mitarbeiter. Der Anwalt von Clifford Chance sagt zu Beginn: „Es wäre kein Problem für uns, die Stellungnahme an Sie zu adressieren“, die vorher an JPMorgan adressiert wurde. „Wir haben damit kein Problem, aber wir müssen auch berücksichtigen, dass formal gesehen, äh, JPMorgan und, äh, dass JPMorgan unser Kunde in dieser Angelegenheit ist“. Der Anwalt sagt, er wolle „nicht den Eindruck vermitteln, dass wir, äh, auch von der BVG in der Sache beauftragt worden wären, in Ordnung?“

Der BVG-Mitarbeiter widerspricht sofort: „Wir haben Sie beauftragt! Sie wurden von uns engagiert!“ Und außerdem „bezahlen wir Sie direkt und nicht irgendwie indirekt über JPMorgan“.

Der Anwalt sagt: „Sehen Sie, was die, äh, Zahlung anbelangt, wer am Ende zahlt, das hängt davon ab, nun …“

Daraufhin wird der Anwalt von einem Banker unterbrochen. Der sagt zu dem Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe: „Herr [Anwalt] hat gerade gesagt: ’Kein Problem’, sie machen es. Es wird nicht an uns beide adressiert. Es wird nur an Sie adressiert, und ich denke, Sie bekommen genau, was Sie brauchen – nämlich eine Stellungnahme, die für Sie ist, und die kein Gefälligkeitsgutachten ist“. Der Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe gibt sich mit dieser Aussage zufrieden.

„Dürft ihr das überhaupt als staatliche Institution?“

Anschließend telefoniert ein Mitarbeiter der Kanzlei mit einem Investmentbanker. Der Mitarbeiter der Kanzlei sagt, er schließe aus der Reaktion des Mitarbeiters der Verkehrsbetriebe, dass dieser daran glaubt, die Kanzlei würde für die Verkehrsbetriebe arbeiten. Und weiter: „Was wir ihm nicht sagen können, äh, ist natürlich, dass, äh, dass wir absichtlich, dass wir das extra nicht so konstruiert haben.“

Denn wenn die Verkehrsbetriebe der Kunde der Kanzlei wären, dann hätte das folgende Konsequenzen: „Dann müssten wir uns mit Herrn [Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe] hinsetzen und ihn erst mal fragen: ’Dürft ihr das überhaupt als staatliche Institution? Habt ihr nicht nur die Konditionen verstanden, sondern auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Aspekte?’“

Die von der Kanzlei schließlich erarbeitete juristische Begutachtung wird an den Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe adressiert. Es heißt darin: „Sie haben von uns eine rechtliche Stellungnahme angefordert (…) zu der Frage, ob die Kreditderivatdokumentation unseres Kunden JPMorgan auf der Basis der ISDA Kreditderivatdefinitionen (CDD) in juristischer Sicht in Übereinstimmung mit den Marktgepflogenheiten ist.“ Das Ergebnis: „Die dargestellte Methode zur Bestimmung der Tranchen-Verluste erscheint allgemein plausibel berechnet.“

Die Verkehrsbetriebe erhalten die Rechnung

Die Kanzlei Clifford Chance schickt schließlich eine Rechnung über 45.000 Euro an die Verkehrsbetriebe für die Beratung. Die Verkehrsbetriebe bezahlen - und sagen heute, sie hätten erst im Laufe des Gerichtsverfahrens durch den Einblick in die internen Unterlagen der anderen Beteiligten begriffen, dass die Anwälte von Clifford Chance die ganze Zeit nicht für sie, sondern für die Gegenseite gearbeitet haben.

Die Verkehrsbetriebe hatten übrigens zuerst bei einer anderen Kanzlei wegen der Beratung angefragt: Bei Freshfields, die die Verkehrsbetriebe vorher schon bei komplizierten Finanztransaktionen beraten hatten. Freshfields wollte allerdings 100.000 bis 250.000 Euro für die Beratung. Doch so viel war im Budget der Verkehrsbetriebe nicht vorgesehen. Durch die Entscheidung für Clifford Chance haben die Verkehrsbetriebe also mindestens 55.000 Euro gespart. Kurzfristig jedenfalls.

Siehe auch

Der 200-Millionen-Dollar-Deal der Verkehrsbetriebe und das Versagen von Chef-Aufseher Thilo Sarrazin

Kommentar: Der Betrug an dummen Deutschen

* Dieses und die meisten der folgenden Zitate sind doppelte Übersetzung: Die Telefonate wurden ursprünglich auf deutsch geführt, die E-Mails auf deutsch geschrieben. Die Anwälte der BVG haben für das Gericht alles auf englisch übersetzt, die taz hat die Zitate aus den Gerichtsdokumenten wieder zurückübersetzt.

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