■ BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STOPPT PARTEIENFINANZIERUNG: Karlsruhe verordnet Parteien Zwangsdiät
Bonn (taz) — Nicht nur der Kanzler muß sich seit gestern einer Schlankheitskur unterziehen. Auch die Bonner Parteien müssen abspecken. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Form der Parteienfinanzierung gestoppt. „Der Umfang der Staatsfinanzierung muß sich auf das beschränken, was zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Parteien unerläßlich ist“, schrieben die Richter den Bonnern ins Stammbuch. Nach dem Urteil darf die Summe der staatlichen Gelder nicht die der von den Parteien selbst erwirtschafteten Mittel überschreiten. Auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden wurde radikal beschnitten: Statt der bisherigen 60.000 Mark empfiehlt das Gericht 1.200 Mark. Unternehmen dürfen Parteispenden überhaupt nicht mehr absetzen. Außerdem müssen Großspender schon ab 20.000 Mark— bisher gilt 40.000 Mark — öffentlich benannt werden. Diese Punkte dürften nicht gerade dazu beitragen, die Parteieinnahmen zu vergrößern. Der Sockelbetrag, mit dem sich die Parteien neben der Wahlkampfkostenpauschale selbst bedienen, wurde von den roten Roben gänzlich verboten. SEITEN 4 UND 12
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