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BUND Naturschutz erwägt Verfassungsbeschwerde

München (taz) - „Ob eine derart hauchdünne Rechtfertigung noch möglich ist, wenn zur Realisierung Enteignungen notwendig werden, ist fraglich“, erklärte gestern der Münchner Rechtsanwalt Christian Sailer zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau des Münchner Großflughafens im Erdinger Moos. Der BUND besitzt nämlich seit 1973 noch drei Grundstücke im Bereich des geplanten Großflughafens. Eines davon befindet sich direkt auf der südlichen Startbahn. Nach Ansicht Sailers, der die Flughafengegner des BUND vertritt, ist der Planfeststellungsbeschluß des Gerichts für eine notwendige Enteigung nicht ausreichend. Deshalb soll nach Vorliegen der schriftlichen Begründung des Urteils eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Das Bundesverfassungsgericht wird dann nachprüfen müssen, ob die Großzügigkeiten der vorliegenden Planungen noch mit dem Artikel 14 des Grundgesetzes vereinbar sind. FORTSETZUNG VON SEITE 1

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