Der Bundesgerichtshof lehnt die Revisionen von Lina E. und der Bundesanwaltschaft ab: E. gilt weiter nicht als Rädelsführerin und es bleibt bei 5 Jahren Haft.
Die Verurteilung Irmgard Furchners wegen Beihilfe zum Massenmord hält. Es ist das erste rechtskräftige Urteil gegen eine zivilbeschäftigte KZ-Mitarbeiterin.