BGH zu rechtsextremen Banden: Strafe für „Tat-Entschluss“
Im April überfielen Rechtsextreme ein Grillfest türkischer Familien in Winterbach. Jetzt wurden die Haftstrafen gegen die Täter vom BGH bestätigt.
KARLSRUHE afp | Mitglieder rechtsextremer Banden können auch dann für Übergriffe verurteilt werden, wenn die Taten nicht konkret einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden können.
Ein gemeinsamer Tatvorsatz reicht aus, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss. Darin bestätigte der BGH die Verurteilung zweier Rechtsextremer nach einem Überfall auf türkische Familien.
Im April 2011 hatte sich eine Gruppe Rechtsextremer auf einer Wiese in Winterbach bei Stuttgart getroffen. 120 Meter entfernt hatten sich türkische Familien zum gemeinsamen Grillen verabredet. Mindestens elf der Rechtsextremen beschlossen laut BGH, den Türken eine „körperliche Abreibung“ zu verpassen.
Zwei der Angegriffenen wurden mit wuchtigen Ellenbogenstößen und Tritten misshandelt. Andere konnten in eine hölzerne Gartenhütte flüchten, die Rechtsradikalen zündeten diese jedoch an. Mehrere Türken verletzten sich bei der Flucht aus der brennenden Hütte.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte zwei der Rechtsextremen zu jeweils zwei Jahren und fünf Monaten Haft. Auch wenn den Angeklagten einzelne „Verletzungshandlungen“ nicht konkret zugeordnet werden konnten, reiche der „gemeinsame Tatentschluss“ aus. Dies bestätigte nun der BGH. Der Prozess gegen die übrigen Beteiligten des Überfalls begann erst im August. Ein Urteil steht noch aus.
Links lesen, Rechts bekämpfen
Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen
meistkommentiert
BSW in Thüringen
Das hat Erpresserpotenzial
Friedenspreis für Anne Applebaum
Für den Frieden, aber nicht bedingungslos
BSW in Sachsen und Thüringen
Wagenknecht grätscht Landesverbänden rein
Rückkehr zur Atomkraft
Italien will erstes AKW seit 40 Jahren bauen
Klimaschädliche Dienstwagen
Andersrum umverteilen
Tech-Investor Peter Thiel
Der Auszug der Milliardäre aus der Verantwortung