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BGH-Urteil zu NachbarschaftsstreitDie Birken dürfen bleiben

Ordnungsgemäß angepflanzte Bäume müssen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Nachbarn viel Arbeit machen. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Bei dem Rechtsstreit ging es um Birken und deren Hinterlassenschaften Foto: imago images/blickwinkel imago

KARSLRUHE taz | Grundstückseigentümer müssen Birken auf dem Nachbargrundstück dulden, auch wenn deren Pollen, Blüten und Laub herübergeweht werden. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Entscheidend ist, dass ausreichend Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten ist.

Konkret ging es um drei Birken in Heimsheim (Baden-Württemberg). Sie stehen im Garten eines Einfamilienhauses und sind inzwischen über 18 Meter hoch. Nebenan wohnt die 75-jährige Heidemarie S. mit ihrer Familie in einer Doppelhaushälfte.

Seit rund fünf Jahren streitet sie mit dem Eigentümer der Birken über die von ihnen ausgehenden Störungen: Pollenflug, „Würstchen“, Laub. „In jeder Fuge setzen sich die Samen ab. Ich muss ständig sauber machen und trotzdem ist es schmutzig“, sagte sie einer Boulevardzeitung.

Als Diskussionen nichts brachten, verklagte Heidemarie S. ihren Nachbarn. Er soll die Birken fällen – oder ihr von Juni bis November monatlich 230 Euro fürs Saubermachen zahlen.

Der Birken-Eigentümer habe sein Grundstück ordnungsgemäß bewirtschaftet, er gilt daher nicht als Störer

Der Fall war in der Justiz umstritten. Zunächst lehnte das Amtsgericht Maulbronn ihre Klage ab. Dann erklärte das Landgericht Karlsruhe im August 2018: Die Birken müssen weg. Doch der Eigentümer der Birken ging in Revision zum Bundesgerichtshof und hatte nun in letzter Instanz Erfolg.

Der BGH entschied: Die Birken können bleiben. Der Birken-Eigentümer habe sein Grundstück ordnungsgemäß bewirtschaftet, er gilt daher nicht als „Störer“. Ausschlaggebend hierfür ist die Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Abstands zum Nachbargründstück.

Wieviel Abstand Bäume zum Nachbargrundstück einhalten müssen, wird durch Landesgesetze geregelt. Hier war das baden-württembergische Nachbarrechtsgesetz maßgeblich. Dieses sah früher für Birken einen Abstand von zwei Metern bis zur Grundstücksgrenze vor. Dieser Abstand war bei den Heimsheimer Birken eingehalten. Inzwischen gilt für Birken in Baden-Württemberg ein Abstand von vier Metern, aber nur für neue Anpflanzungen.

Da Frau S. keinen Anspruch auf Beseitigung der Störung hat, kann sie vom Eigentümer der Birken auch keine monatliche „Laubrente“ als Entschädigung für ihre Reinigungsarbeit verlangen.

Die BGH-Vorgaben sollen, so die Senatsvorsitzende Christina Stresemann, „in aller Regel“ gelten. Nur in „Ausnahmefällen“ bei extremer Belastung der Nachbarschaft sei ein Anspruch auf Beseitigung von ordnungsgemäß angeplanzten Bäumen möglich. „Es reicht aber nicht, dass ein Baum besonders lästig ist, wie eine Birke. Und es reicht auch nicht, dass nebenan ein Pollenallergiker wohnt.“

Gegen das BGH-Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich.

(Az.: V ZR 218/18)

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7 Kommentare

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  • Soweit mit bekannt ist, ist Inzest in Deutschland verboten und für Professuren, Doktortitel und andere Universitätsabschlüsse sind hierzulande jahrelanges Lernen notwendig sowie schwierige Prüfungen abzulegen. Es ist ja nicht so, daß man normalerweise hierzulande Titel kaufen kann wie in irgendwelchen dubiosen Tralalaländern. Wo Sie aber rechthaben, ist, daß Intelligenz nicht vor schlechtem Benehmen, Rechthaberei und maßloser Selbstüberschätzung schützt.

    • @Thomas Schöffel:

      Inzest? - Ach was!

      “Die Fähigkeit zur Bekleidung eines Lehrstuhls soll sich nicht nur auf Söhne - gelegentlich auch Töchter.



      Sondern auch auf Schwiegersöhne & Schwiegertöchter vererben!“



      Faßte schon unsere alte Dame*04 - ihre Beobachtungen der 20/30er zusammen.

      unterm—- zu ehra Beobachtungen bzgl. akademischem & sonstigem G'fallobst.



      Als das Dorf an der Schranke noch was war. Zu Nachbarstreitigkeiten dorten könnte frauman einen illustren Kretinadel - Revue passieren lassen.



      Schade Schade Schade. Vorbei - verweht. Na - Si’cher dat. Dat wüßt ich ever. Da mähtste nix. Normal.

      kurz - Soo - bekloppt - mit Verlaub - aber - sind wir Bemühten der Ebene - nichemal in unseren allerkühnsten Träumen.

      • @Lowandorder:

        Aha. Und das heißt jetzt was ?

  • Thomas Schöffel

    Seit wann hat Titel oder Geld etwas mit dem IQ zu tun? Einfach mal so nebenbei: der alte Adel war meist nach jahrhundertelangem Inzest dermaßen degeneriert, da dürften einige posthum den sog. "Darwin-Award" verdienen.

  • Ich bin seit 25 jahren in der Immobilienbranche und bin immer wieder baß erstaunt darüber, wie aus eigentlich gebildet und kultiviert erscheinenden Professoren, Doktoren, Ärtzen, Anwälten und Journalisten kleingeistige Erbsenzähler und Korinthenkacker, eingebildete Trottel und neunmalkluge Besserwisser werden. Mit welcher Inbrunst da um allerkleinste Kleinigkeiten gestritten wird, ist atemberaubend. Die selbsternannte Elite des Landes ist großteils genauso dämlich wie der Rest.

  • Fein - Gekehrwocht.

  • Hoffentlich Allianz versichert...