BGH-Urteil zu Facebook: Wichtig für den Schutz persönlicher Daten
Der BGH stärkt die Rechte von Facebook-Nutzer:innen bei Datenklau. Es ist zu hoffen, dass die Tech-Giganten Datenschutz künftig ernster nehmen.
Überlegen Sie bei jeder Veröffentlichung, ob Sie die Info auch laut durch einen Bus rufen würden.“ Diesen Rat geben die Verbraucherzentralen Menschen, die in Online-Netzwerken unterwegs sind. Übersetzt heißt das wohl für die meisten: Adresse eher nicht angeben, Geburtsdatum besser auch nicht, Musikgeschmack ja, und bei dem Namen haben die Nutzer:innen mitunter gar keine Wahl mehr, als zumindest einen echt klingenden Vor- und Nachnamen einzutragen.
Es ist ein guter und gleichzeitig ein trauriger Rat. Und er ist anscheinend notwendig: Schließlich brechen die Online-Plattfomen nicht nur immer wieder geltendes Recht, um das Maximum an Profit aus den persönlichen Daten herauszuholen. Sie sind – siehe Metas Facebook – anscheinend auch nicht immer willens oder in der Lage, die Daten der Nutzer:innen ausreichend vor unbefugtem Abgreifen zu schützen.
Daher ist es gut, dass der Bundesgerichtshof (BGH) anhand des Facebook-Falls die Hürden gesenkt hat, nach denen von einem Datendiebstahl betroffene Nutzer:innen Schadenersatz bekommen. In dem Fall hatten Kriminelle illegal abgegriffene Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzer:innen aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht.
Der BGH stellte nun klar: Die Betroffenen müssen keine konkrete missbräuchliche Verwendung der Daten nachweisen. Die Richter:innen erkannten an, dass schon der kurzzeitige Verlust der Kontrolle über die eigenen persönlichen Daten ausreicht, um einen immateriallen Schaden zu begründen. Das verbessert die Position der Betroffenen von Datenlecks und anderen Verletzungen des Datenschutzes. Betroffene von anderen Fällen, zum Beispiel beim Streaminganbieter Deezer oder beim Fahrdienst Uber, dürfen hoffen.
Arm werden die Online-Plattformen davon nicht – selbst wenn nunhunderttausende Nutzer:innen in unterschiedlichen Fällen vor Gericht gehen und erfolgreich sein würden. 100 Euro nannte das Gericht beispielhaft für den aktuellen Fall. Über die konkrete Höhe wird aber noch entschieden, und wenn es tatsächlich zu Missbrauch gekommen ist, wird die Summer wohl höher. Im besten Fall führt das Urteil dazu, dass die Plattformen den Schutz persönlicher Daten ernster nehmen – zumindest ein bisschen.
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