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■ Das PortraitAyala Lasso

Kritiker seiner Personalpolitik wird UN-Generalsekretär Butros Ghali mit der Wahl des Ecuadorianers Jose Ayala Lasso zum ersten UN- Kommissar für Menschenrechte nicht überzeugen. Selbst die seitenlangen Lobeshymnen der New Yorker UN-Zentrale hinterlassen den Eindruck, daß dort das Vertrauen in die Vorzüge des 62jährigen bisherigen UN- Botschafters nicht allzu groß ist. Auch wußten selbst erfahrene UNO-Journalisten bei der Bekanntgabe der Entscheidung kaum etwas mit dem Namen Ayala Lasso anzufangen. Warum Ghali sich für Ayala Lasso und gegen den lange als aussichtsreichsten Kandidaten gehandelten Direktor des Genfer UN- Zentrums für Menschenrechte, Ibrahim Fall aus Senegal, entschieden hat, wird offiziell verschwiegen: Der Ecuadorianer hat bei den schwierigen Nord-Süd-Verhandlungen über die Einrichtung des Kommissariates den Kompromiß mit „Problemstaaten“ wie China oder Kuba herbeigeführt.

Der 1. UN-Hochkommissar für Menschenrechte Foto: UN

Der Preis dafür war, daß die ursprünglich vorgesehenen Kompetenzen des Kommissars für eigenständiges, von Sicherheitsrat und Generalsekretär unabhängiges Handeln erheblich eingeschränkt wurden. Fall, der sich in den letzten Monaten vehement für eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung des Genfer Zentrums eingesetzt hatte, damit aber an den reichen Staaten des Nordens gescheitert war, galt diesen möglicherweise als zu engagiert. Daß die Absicht des Senegalesen, sich im Falle seiner Wahl nur ein eigenes Klo in sein Genfer Büro einzubauen, ausschlaggebend war, ist jedenfalls ein echtes Latrinengerücht. „Besorgt“ äußerte sich die größte US-Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ über die Wahl Ayala Lassos, der 1977/78 in der „schlimmsten Repressionsphase“ des damaligen ecuadorianischen Militärregimes Außenminister des Andenstaates war und „keine Erfahrung in Menschenrechtsfragen“ habe. Ähnliche Einwände kamen von den Genfer „Internationalen Juristen für Menschenrechte“ und anderen regierungsunabhängigen Menschenrechtsorganisationen. Trotz dieser Kritik gilt die Bestätigung Ayala Lassos Berufung durch die UN-Generalversammlung nur noch als reine Formsache und sein Amtsantritt zum 1. April dieses Jahres als gesichert. azu

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