Autobrände in Berlin: Anwältin vermutet Rechtsbeugung
Anwältin moniert, dass die verdächtigte Auto-Zündlerin Alexandra R. nur wegen des öffentlichen Drucks in U-Haft bleiben müsse.
Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. "Das Landgericht hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs seine Entscheidung getroffen", moniert Arndt.
Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft bleiben muss. Damit revidierte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, das vor einer Woche beim Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und die Zahlung einer Kaution von 15.000 Euro außer Vollzug gesetzt hatte. Die 21-Jährige aus der linken Szene sitzt seit Mitte Mai wegen des Verdachts der Brandstiftung an einem Pkw in Untersuchungshaft.
Ihre Anwältin kritisiert weiter, dass sie die Entscheidung erst aus der Presse erfahren habe. Außerdem werde das Argument, es bestehe Fluchtgefahr, nicht begründet. Der Bundesgerichtshof habe jedoch deutlich gemacht, dass dies für eine Entscheidung bei der Verhängung oder Aussetzung von Untersuchungshaft nötig sei. Die Anwältin erklärte, bei ihrer Mandantin spreche nichts für die Fluchtgefahr. Sie habe eine Wohnung, sei nicht vorbestraft, gehe regelmäßig ihrer Ausbildung nach und lebe in einem festen sozialen Gefüge. Auch habe R., die nach ihrer ersten Festnahme am 18. Mai zunächst freigelassen und am 20. Mai erneut festgenommen wurde, schon damals Gelegenheit zur Flucht gehabt.
Der Haftbefehl gegen R. war damals erst ausgestellt worden, nachdem Boulevardmedien und CDU-Politiker die Freilassung der Frau heftig kritisiert und eine härtere Gangart gegen Autozündler gefordert hatten. Mit der Entscheidung des Landgerichts werde die weitere Anordnung der Untersuchungshaft für straffremde Zwecke missbraucht, um dem öffentlichen und politischen Druck gerecht zu werden, kritisiert Arndt. Beim Berliner Landgericht wollte dazu keiner Stellung nehmen. PETER NOWAK
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen