Ausspähungen durch den türkischen Staat: Asylsuchende in Gefahr

Nach der Verhaftung eines Anwalts der Deutschen Botschaft in Ankara befürchtet die Regierung Übergriffe des türkischen Geheimdienstes in Deutschland.

Aktenstapel

Aktenstapel des Bamf in Nürnberg. Immer häufiger gehen Unterlagen zur Prüfung ans Auswärtige Amt Foto: dpa

BERLIN taz | Im vergangenen September verhaftete die türkische Polizei einen Anwalt der Deutschen Botschaft in Ankara. Jetzt befürchtet die Bundesregierung Überbegriffe auf türkische Asylsuchende in Deutschland, deren Akten in seinem Besitz waren. Es sei „möglich, dass türkische Asylantragsteller potentiell auch in Deutschland in den Fokus des türkischen Nachrichtendienstes MIT geraten könnten“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke, die der taz vorliegt.

Möglich seien „weitere Ausspähungen“ und „gegebenenfalls auch Übergriffe“ durch den türkischen Staat oder in dessen Auftrag. Die Frage nach konkreten Schutzmaßnahmen für die Betroffenen beantwortet die Bundesregierung nicht öffentlich, sondern lediglich als Verschlusssache, die nur Bundestagsabgeordnete einsehen dürfen.

Als Reaktion auf den Vorfall hat das Auswärtige Amt allerdings die Zusammenarbeit mit Anwälten in der Türkei stark eingeschränkt. „Personenbezogene Recherchen zu Asylverfahren werden in der Türkei von Kooperationsanwälten nicht mehr durchgeführt“, heißt es in der Antwort an den Bundestag. Nach der Verhaftung hatte das Ministerium die Zusammenarbeit mit den Anwälten zunächst ausgesetzt.

Die Verhaftung des Anwalts war im November durch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung öffentlich geworden. Als sogenannter Kooperationsanwalt hatte er der Deutschen Botschaft dabei geholfen, Anfragen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder von Verwaltungsgerichten zu beantworten. Gibt ein Asylantragsteller beispielsweise an, in der Türkei strafrechtlich verfolgt zu werden, sollen diese Anwälte prüfen, ob das stimmt. Hilfreich für die deutschen Behörden sind sie der Regierungsantwort zufolge wegen ihrer „spezifischen rechtlichen Kenntnisse und (Recherche-)Möglichkeiten vor Ort“.

Bis dato einmalig

Laut der Regierung ist diese Zusammenarbeit gängige internationale Praxis. Der verhaftete Anwalt Yilmaz S. sei seit zwanzig Jahren für die Deutsche Botschaft tätig gewesen, ohne dass sich die türkischen Behörden beschwert hätten. Im September wurde er dann allerdings unter dem Vorwurf der Spionage verhaftet und seine Wohnung durchsucht – ein bis dato einmaliger Fall.

Während das Ermittlungsverfahren gegen den Mann läuft, versucht die Bundesregierung noch immer herauszufinden, wie viele Akten bei der Festnahme und der Durchsuchung in die Hände der türkischen Behörden geraten sind. Schwierig gestalte sich das, weil die Ermittlungsakte zu dem Fall in der Türkei unter Verschluss liege.

Aktuell geht die Bundesregierung davon aus, dass Daten von 113 Personen betroffen sind – 30 mehr als zunächst bekannt. Hinweise zu weiteren Betroffenen überprüfe man derzeit intensiv.

Die Linken-Abgeordnete Jelpke kritisiert – ähnlich wie zuvor schon persönlich Betroffene im Gespräch mit der taz – die Weitergabe heikler Daten an Anwälte in der Türkei. „Das Bamf hat mit seinem fahrlässigen Handeln Hunderte Geflüchtete aus der Türkei einer enormen Gefahr ausgesetzt. Sie müssen jetzt auch in Deutschland damit rechnen, vom türkischen Geheimdienst ausgespäht und verfolgt zu werden“, sagte sie der taz. „Immerhin hat die Bundesregierung aus diesem Desaster die Konsequenz gezogen, in der Türkei keine Kooperationsanwälte mehr mit personenbezogenen Recherchen zu Asylverfahren zu beauftragen.“

Ein enormer Anstieg

Zudem kritisiert die Abgeordnete, dass das Bamf immer häufiger Daten zur Überprüfung an das Auswärtige Amt schickt. Von 201 Anfragen im Jahr 2015 stieg die Zahl auf 1.301 Anfragen im Jahr 2019 – auch gemessen an der Zahl der durchgeführten Asylverfahren ist das ein enormer Anstieg.

„Das ist Ausdruck einer notorischen Misstrauenskultur in der Asylbehörde“, sagte Jelpke. „Immer wieder wird berichtet, dass Bamf-Mitarbeiter glaubhafte Angaben von Asylsuchenden grundlos in Frage stellen.“ Ihre Forderung: Die Behörde solle sich öfter selbst mit vorgelegten Beweismitteln der Antragsteller beschäftigen anstatt damit das Auswärtige Amt zu beauftragen. Die Praxis müsse sich „schleunigst ändern“.

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