: Auskunftsrecht
Paare ohne Trauschein sollen mehr Rechte erhalten. So sollen Auskünfte über den Gesundheitszustand von Patienten in Hamburger Krankenhäusern künftig auch nichtehelichen Lebenspartnern erteilt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss gestern der Hamburger Senat. Die Zustimmung der Bürgerschaft dürfte bei der rot-grünen Mehrheit kein Prob-lem sein. Die neue Regelung soll für gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare gelten, die damit bei der Übermittlung von Patientendaten rechtlich gleichgestellt werden. Nach der bisherigen Regelung durften Ärzte nur den direkten Angehörigen eines Kranken Auskunft erteilen.
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