Ausgleichszahlungen: Überstunden für umme
Der juristische Konflikt um zu Unrecht geleistete Mehrarbeit bei der Hamburger Feuerwehr geht weiter. Innenbehörde zahlt zunächst nur 2,4 Millionen Euro Abschlag.
Trotz der Entscheidung von Innensenator Michael Neumann (SPD), an 1.145 Feuerwehrleute 2,4 Millionen Euro für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit auszuzahlen, ist der jahrelange juristische Konflikt um unbezahlte Überstunden nicht vom Tisch. „Diese jetzige Zahlung ist zwar ein Teilerfolg, sie wird aber nicht die einzige bleiben“, sagt der Vorsitzende der Fachgruppe Feuerwehr bei der Gewerkschaft Ver.di, Wilhelm Mähler. Er sei sicher, dass das Bundesverwaltungsgericht im Musterverfahren entscheidet, dass die Feuerwehrleute Anspruch auf Vergütung aller Zeiten über 48 Stunden haben.
Die Wurzeln des Konfliktes liegen im Jahr 1998, als eine rot-grünen Koalition regierte. Damals ordnete der SPD-Innensenator Hartmuth Wrocklage gegen den Widerstand des Personalrates einseitig die Anhebung der Arbeitszeit von 48 auf 50 Wochenstunden an, um den Abbau von 175 Stellen bei den staatlichen Löschern zu kompensieren. Der Ver.di-Personalrat klagte gegen die Mehrarbeit vor mehreren Gerichten, das Verfahren landete schließlich beim Europäischen Gerichtshof (EUGH).
Der EUGH entscheid im Juli 2005, dass eine 50-Stunden-Woche gegen europäisches Recht verstößt. Grundsätzlich dürfte bei staatlichen Rettungskräften die Arbeitsnorm von 48 Wochenstunden inklusive Bereitschaftsdienste nicht überschritten werden. Der damalige Innensenator Udo Nagel (parteilos) setzte das Urteil zwar um, doch eine Entschädigung im Volumen von 20 Millionen Euro für zu Unrecht geleisteten Überstunden wollten der CDU-Senat und auch die Nachfolge-Regierungen nicht zahlen, so dass Ver.di ein weiteres Musterverfahren anstrengte.
Im Februar 2011 entschied das Oberverwaltungsgericht, dass die Stadt den Feuerwehrleuten für die „rechtswidrig angeordnete Arbeitszeit“ zwischen 1998 und 2005 pro Woche zwei Stunden vergüten muss – zwischen 600 und 1.250 Euro pro Feuerwehrmann. Es passierte wieder nichts, obwohl das Gericht fünf Stunden pro Monat abgezogen hatte, zu denen Beamte in Hamburg in Notfällen verpflichtet werden können. „Dienstplanmäßige Überstunden sind unzulässig“, sagt der Ex-Personalrats-Vorsitzende Werner Lehmann, so dass nun ein weiteres Musterverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist.
„Es kommen jetzt die unstreitigen Fälle zur Auszahlung“, sagt Innenbehördensprecher Frank Reschreiter. „Das Geld wird an 1.145 Beamte gezahlt, die einen Antrag gestellt hatten.“
„Wir sehen dies als Abschlagszahlung und positives Signal von Wertschätzung des Senators, wozu sich alle Vorgängersenate nie haben durchringen können“, erklärt der Landeschef des Berufsverbands Feuerwehr, Daniel Dahlke. Und auch die zuständige Ver.di-Fachbereichsleiterin Sieglinde Fries ist froh, verweist aber darauf, dass insgesamt Ansprüche von 20 Millionen Euro im Raum standen.
„Wir erwarten gespannt den zweiten, größeren Teil der Vergütung“, sagt Frieß. „Es hat sich damals als richtig herausgestellt, 2005 alle Mitglieder aufzufordern, in einem Musterschreiben persönlich und schriftlich Ansprüche bei der Behörde geltend zu machen.“
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