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Aus der Welt des Autos

Zürich/Straßburg (dpa/AFP) – Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird das Telefonieren im Auto ab dem 1. September in der Schweiz mit einer Geldbuße von rund 120 Mark bestraft. Ausgenommen davon sind nur „Freisprecheinrichtungen“, bei deren Benutzung beide Hände am Steuer bleiben können. Mit beiden Händen am Steuer hat ein alkoholisierter Straßburger Autofahrer am Samstag eine neue Art des Geisterfahrens erfunden. Er bog in einen 1,5 Kilometer langen Straßenbahntunnel ab. Der 26jährige passierte auf halber Strecke einen Bahnsteig. Wartende Fahrgäste alarmierten die Polizei.

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