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Aus dem GerichtAlles unbewußt?

■ Geringe Strafe für sexuelle Nötigung

Oldenburg. Weil ihm nicht bewußt gewesen sei, daß er eine Frau vergewaltigte, hat das Landgericht Oldenburg einen 40 Jahre alten Maurer aus dem Kreis Cloppenburg lediglich zu einer 18monatigen Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung verurteilt. Sein Opfer, eine Taxifahrerin, habe ihre Ablehnung des Geschlechtsverkehrs „nicht sehr deutlich gemacht“, hieß es gestern in der mündlichen Urteilsbegründung zu dem Revisionsverfahren. Im ersten Prozeß war der Angeklagte, für den die Staatsanwältin eine viereinhalbjährige Gefängnisstrafe forderte, sogar freigesprochen worden.

Im ersten Prozeß war die Glaubwürdigkeit des Opfers angezweifelt worden, obwohl ein Psychiater und eine Psychologin bei der 34jährigen typische Verhaltensauffälligkeiten eines Vergewaltigungsopfers festgestellt hatten. Das Urteil hatte öffentliche Empörung ausgelöst.

Sechs Frauenbeauftragte warfen dem damaligen Vorsitzenden Richter seine „unwürdige und peinliche Befragung“der Taxifahrerin vor, die während des Prozesses mehrfach als „Angeklagte“angesprochen worden war. Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin hatten mit Erfolg Revision gegen das Urteil eingelegt.

Grundlage für das neue Urteil sei ausschließlich das gewaltsame Pressen der Hand der Frau auf das Glied des Angeklagten, betonte der jetzige Kammervorsitzende. Allerdings habe die Kammer keinen Zweifel daran, daß die Taxifahrerin sich „objektiv“vergewaltigt fühle. Der Verteidiger des 40jährigen kündigte Revision an. dpa

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