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Augen auf!

Die rechtsextremen „Republikaner“ werden in Hamburg und Schleswig-Holstein weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet. Ein Berliner Gerichtsurteil, das dem dortigen Verfassungsschutz die Beobachtung der Partei untersagt, hat für beide Bundesländer keine Auswirkungen. Das bestätigten gestern Sprecher des Verfassungsschutzes in Hamburg und des Innenministeriums in Kiel. „Wir haben keinen Anlaß, von einer Beobachtung der Partei abzugehen“, hieß es in Hamburg. Die Republikaner hätten in der Vergangenheit in mehreren Bundesländern immer wieder versucht, sich der Beobachtung durch Prozesse zu entziehen. „Dieses Urteil kommt also nicht aus heiterem Himmel“, sagte der Sprecher.

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