Aufgalopp am Trauertag: "Die Konkurrenz kontrolliert"

Petra Kodré informiert darüber, weshalb in der Vahr am Karfreitag geritten werden darf, aber das Tanzen und Musizieren überall verboten bleibt.

Wie besinnlich: Pferderennen und -wetten sind Karfreitag-kompatibel. Bild: dpa

taz: Frau Kodré, was wäre, wenn die Disko-Betreiber und Osterwiese-Schausteller eine Ausnahme von der Karfreitagsruhe beantragen würden?

Petra Kodré: Die würden wir nicht genehmigen. Das Gesetz würde hier keine Ausnahme zulassen.

Warum bekommt dann die Galopprennbahn die Erlaubnis für ihren Saisonauftakt?

Die wird nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz erteilt. Und die gibt es, weil das Gelände einerseits nicht direkt im Wohngebiet liegt, es außerdem eine nicht gewerbliche Sportveranstaltung ist, bei der weder Musik gespielt wird noch Auf- und Abzüge stattfinden. Außerdem blickt die Veranstaltung schon auf eine 30-jährige Tradition zurück.

Wie wird denn kontrolliert, dass die keine Musik spielen?

Von unserer Seite gibt es keine zielgerichteten Kontrollen. Wenn sich jemand beschwert, würde das Stadtamt aktiv – und möglicherweise ein Bußgeld verhängen. Aber das ist beim Galopprennen noch nie vorgekommen.

Aber bei anderen Verstößen gegen das Tanzverbot sind Sie strenger?

41, ist seit Januar 2012 Sprecherin des Senators für Inneres und Sport.

Nein, da gibt es auch keine Routine-Kontrollen. Das ist so ähnlich wie bei den Geschäften: Es werden ja auch nicht sonntags die Supermärkte abgeklappert, ob einer öffnet. Das darf er nicht, das verbietet das Gesetz und wir gehen davon aus, dass man sich daran hält.

Das ließe sich also prima unterlaufen?

Eher nicht: Kontrolliert wird das am ehesten durch die Wettbewerber. Wenn eine Disko am Karfreitag einfach Party machen würde, dann würde die Konkurrenz das wahrscheinlich bei uns anzeigen – und dann müsste das Stadtamt aktiv werden.

Galopprennbahn, 6. 4., ab 13.30 Uhr mit viel Entertainment
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