Aufenthalt und Asyl: Härtefälle meist positiv beschieden
Die Berliner Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber hat sich im vergangenen Jahr in 188 Fällen an Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit der Bitte um eine Ausnahmeregelung gewandt. Drei Viertel der Fälle – insgesamt 140 Ersuchen – habe er positiv beschieden, teilte die Senatsinnenverwaltung am Donnerstag in Berlin mit. Damit konnte die damalige Ausländerbehörde, das heutige Landesamt für Einwanderung, den betroffenen Personen einen Aufenthaltstitel erteilen. Insgesamt seien 2019 von den Mitgliedern der Härtefallkommission 296 Fälle angemeldet worden, die insgesamt 478 Personen betrafen. Beraten wurden insgesamt 192 Fälle.Der Innensenator nannte die Härtefallkommission ein wichtiges Instrument. „Es ist gut, dass wir damit humanitäre Härtefälle und Einzelschicksale behandeln können“, sagte Geisel. „Wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, muss es auch weiterhin möglich sein, Menschen in Not zu helfen.“ Die Härtefallkommission gehe dabei sehr verantwortungsbewusst mit den einzelnen Anträgen um. Die Möglichkeit für Härtefälle besteht bundesweit seit 2004. 2018 hatte die Kommission 231 Ersuchen gestellt, wovon 175 positiv beschieden wurden. Die siebenköpfige Härtefallkommission setzt sich den Angaben zufolge zusammen aus Vertretern der Integrationsbeauftragten, der für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltung sowie der katholischen und evangelischen Kirche. Außerdem sitzen Vertreter der Liga der Wohlfahrtsverbände, des Flüchtlingsrats Berlin und des Migrationsrats Berlin-Brandenburg am Tisch. (epd)
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