Aufarbeitung: Prozeß in Prag nach 673 Monaten
Die tschechische Staatsanwaltschaft ermittelt in Sachen Milada Horáková, dem bekanntesten Opfer der stalinistischen Verfolgung der 50er Jahre.
PRAG taz Späte Gerechtigkeit oder Vergangenheitsbewältigung auf den letzten Drücker in Tschechien? Für ihre Rolle in einem fast 60 Jahre zurückliegenden Schauprozess soll Ludmilla Brozová-Poledná sich jetzt vor Gericht verantworten. Als Volksprokuratorin hatte Brozová-Poledná im Juni 1950 das Todesurteil für Milada Horáková gefordert. Die Politikern wurde kurz darauf als "Staatsfeindin" hingerichtet.
Ende Juli dieses Jahres, so ziemlich genau 673 Monate nach der Hinrichtung Horákovás, nahm die Staatsanwaltschaft Pilsen die Ermittlungen gegen Brozová-Poledná auf. Die 86-jährige ist die letzte Überlebende des Horáková-Prozesses und wie sie selbst sagt, "mit einem Bein schon im Krematorium". Was wären dagegen schon 10-15 Jahre Gefängnis, das Strafmaß, das der einstigen Staatsanwältin nun droht. "Dann muss ich hundert Jahre alt werden," meint sie und bedauert, dass ihr der Prozess erst jetzt gemacht werden soll. Denn heute leide sie unter Sklerose. "Vor 17 oder 18 Jahren, da hätte ich noch etwas im Kopf gehabt," sagte Brozová-Poledná der tschechischen Tageszeitung Lidové noviny.
An dem Erinnerungsvermögen der ehemaligen Änklägerin scheint der Zahn der Zeit kaum genagt zu haben. "Wieso unschuldig?" entgegnet sie auf Fragen nach Milada Horáková. "Es herrschte doch der kalte Krieg, da gab es auf beiden Seiten Opfer," sagt sie. Horáková habe sich schließlich schuldig gemacht, sie sei gegen den Staat gewesen. "So waren unsere damaligen Normen," sagt Brozová-Poledná. Und: "Horáková tat etwas, was sie nicht tun sollte."
Milada Horáková eine Antikommunistin zu nennen, würde ihr nicht gerecht werden. Die studierte Juristin kämpfte gegen den Totalitarismus. Den zweiten Weltkrieg verbrachte sie größtenteils in der Kleinen Festung in Theresienstadt, dem berüchtigten Gestapo-Gefängnis. Wegen ihrer Rolle im antifaschistischen Widerstand wurde sie 1940 von den Nazis zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde jedoch später in eine lebenslange Haftstrafe geändert. Horákovás Henker sollte nicht eine braune, sondern eine rote Kapuze tragen.
Denn das kommunistische Regime stalinistischer Prägung, das 1948 die Macht in der Tschechoslowakei ergriff, war ebenso wenig akzeptabel für Horáková, die seit 1945 für die Tschechoslowakische National-Sozialistische Partei (eine Partei sozialer und demokratischer Prägung) im Parlament saß. Heute noch wird ihr hoch angerechnet, dass sie nicht während des Schauprozesses zusammenbrach, der 1950 wegen angeblicher staatsfeindlicher Aktivitäten gegen sie geführt wurde.
Prozessprotokolle belegen, wie stolz und selbstbewusst sich Horáková vor dem Gericht verteidigte, anstelle sich dem vorgefertigten Szenario des Schauprozesses zu fügen. Auf besonders brutale Weise sei sie dann gehenkt worden, behaupteten später Zeugen der Hinrichtung. Der wohnte Ludmilla Brozová-Poledná nicht bei. Vielleicht würde sie sonst heute zumindest Bedauern empfinden für das Todesurteil, das sie damals forderte. Das wird ihr jedoch kein Gericht aufzwängen können.
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