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Auf Du und Du mit FFHSehr schlampig bis überhaupt gar nicht

■ Deutsche Bundesländer zeigen eine sehr unterschiedliche Meldepraxis bei den Flora-Fauna-Habitat-Gebieten

Bremen/Hamburg/Kiel/Brüssel – Die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein liegen bei der Meldung ihrer Naturschutzgebiete an die Europäische Union (EU) bundesweit in der Spitzengruppe. Sie gehören einer Umfrage zufolge zu den sieben Bundesländern, die ihre Schutzgebiete nach der Richtlinie Flora Fauna Habitat (FFH) vollständig ausgewiesen haben. Die angrenzenden Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben ihre Aufgaben im Sinne der europäischen FFH-Richtlinie nach eigenen Angaben inzwischen ebenfalls erfüllt.

Die vollständige Meldung der FFH-Gebiete gilt als wichtige Voraussetzung, um in der neuen Förderperiode Geld aus den Strukturfonds der EU zu erhalten. Die EU-Kommission hatte im Sommer 1999 angekündigt, nur Strukturfonds-Projekte fördern zu wollen, die im Einklang mit dem Naturschutz stünden. Um dies zu gewährleisten, müssten sämtliche Schutzgebiete festgelegt sein. Schleswig-Holsteins förderfähige Regionen sind für den Zeitraum 2000 bis 2006 erheblich ausgeweitet worden; auch Hamburg kann für Projekte im Stadtteil Sankt Pauli Hilfen aus Brüssel erwarten.

Schleswig-Holstein hatte seine zweite und letzte Tranche der FFH-Gebiete im Dezember 1999 gemeldet. Sie umfasst nach Angaben aus Kiel rund 100 Gebiete mit zusammen 53.000 Hektar Fläche. Die ersten 102 mit 33.000 Hektar waren 1996 gemeldet worden. Hamburg hat nach Angaben der Umweltbehörde im Oktober die letzten fünf von 16 Gebieten nach der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie der EU gemeldet, die 4.800 Hektar oder 6,3 Prozent der Landesfläche entsprechen.

Nach der FFH-Richtlinie der EU hätten die Bundesländer bereits 1995 ihre Listen der Naturschutzgebiete über Bonn nach Brüssel melden müssen. Weil dies lange Zeit nicht geschah, verklagte die EU-Kommission die Bundesrepublik im Februar 1999 vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Ankündigung, die Auszahlung der Strukturfonds-Mittel bis zur kompletten Meldung der Schutzgebiete zurückzuhalten, sollte zusätzlichen Druck aufbauen (die taz berichtete). Klagen wegen ausstehender Listen hat die Kommission auch gegen Schweden und Großbritannien angestrengt.

Den Vollzug ihrer Schutzgebiet-Ausweisung haben neben Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bislang Berlin, Sachsen und Thüringen gemeldet. Nur teilweise oder überhaupt nicht haben Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland ihre FFH-Gebiete gemeldet. Die Landesregierung in Kiel rechnet damit, dass Schleswig-Holstein wegen dieser Nachzügler keine Nachteile bei der Bewilligung der Strukturfonds-Projekte erleiden wird. Gleiches gilt für Bremen. Im Umweltressort rechnet man noch mit einer Galgenfrist bis Ende Februar. dpa

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