: Auf Bewährung gesund
Schleswig-Holstein will juristische Konsequenzen ziehen nach einer Vergewaltigung
Die schleswig-holsteinische Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) fordert eine Änderung des Strafgesetzbuches. Ein 48-jähriger Sexualstraftäter, der entgegen ärztlichem Rat Ende April nach fast 30-jähriger Unterbringung ohne Auflagen aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden war, soll Ende Juli in Uetersen eine 20-Jährige vergewaltigt haben.
Es müsse verhindert werden, dass Personen nach jahrelangem Aufenthalt in Psychiatrien oder Erziehungsanstalten unvorbereitet oder unbegleitet entlassen werden, forderte Lütkes. Deshalb sollten Gerichte stärker als nach geltendem Recht die Möglichkeit erhalten, Freilassungen „auf Bewährung“ auszusprechen und die Person zunächst „unter Beobachtung“ zu behalten. Dafür müsse das Strafgesetzbuch geändert werden. lno
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