Attac kämpft um Gemeinnützigkeit: Das Finanzamt hat sich festgebissen
Das Bundesfinanzministerium will den Streit um den steuerlichen Status der NGO weiterführen. Es kritisiert ihre politischen Aktivitäten.
taz | Das CDU-geführte Bundesfinanzministerium hat Weisung gegeben, den Rechtsstreit zwischen der globalisierungskritischen Nichtregierungsorganisation Attac und dem Frankfurter Finanzamt weiterzuführen. Das bestätigte die hessische Oberfinanzdirektion. Im November hatte das Finanzgericht Kassel zugunsten von Attac geurteilt und der Organisation die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Revision wurde nicht zugelassen. Nun streitet das Finanzamt vor dem Bundesfinanzhof in München darum, in Revision gehen zu dürfen.
„Bei diesem Vorgehen handelt es sich um keinen ad-hoc spezifischen Vorgang“, sagt Thomas Smaga, Pressereferent bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt. Aufgrund der aufgeworfenen Rechtsfragen in diesem Fall habe sich das Bundesfinanzministerium eingeschaltet und die Weisung erteilt, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.
Das Finanzamt hegt, aufgrund der politischen Aktivitäten von Attac, Zweifel an deren Gemeinnützigkeit. Die Organisation setzt sich für die Förderung des demokratischen Staatswesens und politische Bildung ein. In der am Mittwoch vorgelegten 47-seitigen Urteilsbegründung des hessischen Finanzgerichts betonen die Richter, dass Attac gesellschaftliche Interessenkonflikte aufgegriffen habe. Solche thematischen Schwerpunkte würden nicht gegen Gemeinnützigkeit sprechen.
„Dieser Streit geht über den Fall Attac hinaus“, sagt Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, zu der auch Attac gehört. „Das ist ein grundsätzlich demokratisches Thema. Für Attac geht es ums Überleben.“
Stefan Diefenbach-Trommer
Ohne den Status der Gemeinnützigkeit kann Attac keine steuerlich absetzbaren Spendenquittungen ausstellen. Dieser Status fehlt, solange das Verfahren am Bundesfinanzhof läuft.
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