Asylverfahren in Drittstaaten: Absage für Ruanda-Pläne
Die Bundesregierung ließ prüfen, ob sich Asylverfahren ins Ausland verlegen lassen. Jetzt wurden Ergebnisse öffentlich. Aktivist*innen sind dagegen.
Hintergrund ist die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag sowie die Konferenz der Landesinnenminister*innen, die am Mittwoch beginnt. CDU und CSU dringen seit Monaten auf ein Ruanda-Modell, wie das Konzept Großbritanniens genannt wird, das Geflüchtete nach Afrika ausfliegen will. Die unionsgeführten Länder hatten Kanzler Scholz im November abgerungen, dass die Bundesregierung prüfen ließ, ob dies auch in Deutschland umsetzbar ist. Am Donnerstag will Scholz die Ergebnisse vorstellen.
Zentrale Befunde des Prüfberichts wurden allerdings durch die Süddeutsche Zeitung schon am Montag öffentlich. Demnach kommt der Bericht zu dem Schluss, dass verschiedene Varianten des Drittstaaten-Modells zwar rechtlich möglich sind, aber erhebliche praktische Hürden gegen eine Umsetzung sprechen. Neben menschenrechtlichen Bedenken geht es dabei auch um hohe Kosten, großen Verwaltungsaufwand und fehlende Partnerländer.
Ähnlich klangen am Dienstag auch die Menschrechtler*innen. Wiebke Judith von ProAsyl sprach von einem „Irrweg, der zwar zu schweren Menschenrechtsverletzungen aber nicht zu einer Entlastung der Kommunen führen würde.“ Felix Braunsdorf von Ärzte ohne Grenzen nannte das Modell eine „Scheinlösung“, die sich „nahtlos“ einfüge in „die Normalisierung von Gewalt und Entmenschlichung.“ Und Andreas Grünewald von Brot für die Welt sagte: „Deutschland wird keine Partner finden, die bereit sind, eine nennenswerte Zahl Personen aufzunehmen.“
Bisher hat in Europa neben Großbritannien nur Italien angekündigt, Asylverfahren auszulagern. Italien will dabei mit Albanien kooperieren und auf dessen Territorium mit italienischen Beamt*innen die Asylverfahren nach italienischem Recht durchführen. Wird ihr Antrag bewilligt, sollen Geflüchtete nach Italien einreisen dürfen. Die Pläne Großbritannien gehen noch weiter. Geflüchtete sollen in Ruanda Verfahren nach dortigem Recht durchlaufen und auch im Fall einer positiven Entscheidung in Afrika bleiben.
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