piwik no script img

Asylverfahren abgelehnter FlüchtlingeSteigerung um 150 Prozent

Immer häufiger wehren sich Flüchtlinge gegen Ablehnung, indem sie vor Gericht ziehen. Meistens geht es um Menschen aus Syrien, Moldau und Afghanistan.

Viele Flüchtlinge klagen, weil sie nicht bleiben dürfen (Symbolbild) Foto: dpa

Berlin dpa | Am Berliner Verwaltungsgericht schnellt die Zahl der Asylverfahren in die Höhe. Es gebe eine Steigerung um 151 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, teilte das Gericht am Dienstag mit. Bis zum 30. September gingen in diesem Jahr demnach 5.081 Asylverfahren ein.

Dadurch habe sich in wenigen Monaten die Zahl unerledigter Fälle auf knapp 11.300 erhöht und sei damit um fast 37 Prozent gestiegen, so Sprecher Stephan Groscurth. Die durchschnittliche Verfahrensdauer von rund neun Monaten werde das Gericht trotz angekündigter Verstärkung nicht halten können.

Die Fälle häufen sich laut Gericht seit Juni. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheide verstärkt über Asylbegehren, wurde als ein Grund angegeben. Gegen ihre Ablehnung wende sich nun eine Vielzahl von Bewerbern an das Verwaltungsgericht. Die meisten Asylverfahren entfielen auf die Herkunftsländer Syrien, Moldau und Afghanistan. Ein Ende der Entwicklung sei wegen der hohen Zahl unerledigter Anträge beim Bundesamt nicht abzusehen.

Der scheidende Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) betonte in einer Mitteilung, er habe das Problem im noch amtierenden Senat aus SPD und CDU schon vor Wochen angesprochen. Zunächst sollen sieben zusätzliche Richterstellen eingerichtet werden. Sie würden nach und nach besetzt. Im Doppelhaushalt 2016/2017 seien wegen der erwarteten Zunahme bei Asylverfahren drei zusätzliche Richterstellen bewilligt worden, so Heilmann. Das Verwaltungsgericht müsse entlastet werden.

Der CDU-Politiker machte für die Engpässe auch in den Geschäftsstellen der Gerichte die Sparpolitik des früheren rot-roten Senats verantwortlich. Die Folgen könnten nur langfristig behoben werden, so Heilmann.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Richterstellen sind ja das eine -

     

    Wenn ich meinen anwaltlichen&richterlichen Gewährsleuten - wie bisher - trauen darf

    Dann ist dringender Handlungsbedarf bei Herrn IM FrozenThomas via

    BFARM - anzumahnen.

    Waren die Bescheide - wie seit Jahrenden allenfalls zu resignierten Abheften geeignet - ist offensichtlich ein derartiges Chaos in diesem Amt der Normalzustand - daß aufgrund der mangelhaften Ausbildung der Sachbearbeiter - nicht nur die Bescheide wie gewohnt sachlich desaströs sind - sondern vor allem

    Die personelle Zuordnung & Dieländermäßige wie fallbezogene Eingruppierung in komplett Sachwidrigem Nirvana verschwindet.

     

    Was im Ergebnis auf der richterlichen Seite sodann - eine/n durchgängige Totalüberprüfung&Abgleich aller Daten usw zwingend erforderlich macht - & Damit zu einem weiteren Zusätzlichen Arbeitsaufwand -

    Bisher in der Form nicht gekannten Ausmaßes führt.

  • Ist schon verwunderlich, dass der Senator die Zahlen laut ausspricht. Drei betiehungsweise sieben neue Richterstellen! Zur Berechnung der tatsächlich notwendigen Richterstellen ist eine einfache Rechnung heraunzuziehen:

     

    Anzahl der vorhandenen Richter im Bereich

    x 2 (zur Halbierung der Verfahrensdauer)

    x 2,5 (da die Verfahrenszahlen um 150 Prozent angestiegen sind)

     

    Soweit Berlin beispielsweise 10 Richter im Bereich hat, wäre eine Neueinstellung von 40 Richtern notwendig.