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Asylbewerber an Discotür abgewiesen„Araber und Schwarze“ raus

Ein Discothekbetreiber verwehrt Asylbewerbern den Zugang. Der bayrische Flüchtlingsrat empört sich, doch die Stadtverwaltung sagt, sie könne nicht handeln.

Hier dürfen Asylbewerber nicht tanzen. Bild: dpa

INGOLSTADT dpa | Der bayrische Flüchtlingsrat hat den Betreiber einer Diskothek in Ingolstadt scharf kritisiert, der Flüchtlingen den Zugang zu seinem Club verweigert. Der Mann entschied sich Medienberichten zufolge zu dem Einlassverbot, nachdem sich junge Frauen mehrfach über Belästigungen beschwert hätten. Die Süddeutsche Zeitung zitiert ihn mit den Worten: „Die Schwarzen haben ein Frauenproblem, und bei den Arabern gibt es ein Aggressionsproblem.“

Der Flüchtlingsrat reagierte entsetzt: „Es ist skandalös, dass er pauschal eine ganze Bevölkerungsgruppe ausschließt“, sagte der Sprecher der Organisation, Matthias Weinzierl.

Die Stadtverwaltung hält das Betretungsverbot zwar für diskriminierend und damit rechtswidrig. Es lägen aber bislang keine Beschwerden von Betroffenen vor, sagte Sprecher Gerd Treffer am Dienstag. Deshalb seien der Stadt derzeit die Hände gebunden.

In Ingolstadt leben nach Rathausangaben derzeit rund 1300 Asylbewerber in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern. Das ist etwa ein Prozent der Stadtbevölkerung.

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5 Kommentare

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  • Es ist nicht nur eine Diskothek, es ist ein stadtweites (Deutschlandweites?) Problem.

    Wesentlich differenzierter als der Hetzartikel der Alpen-Prawda schreibt die Lokalzeitung:

     

    "Wütend wird bei dem Thema sogar Peter Masur, Inhaber der Havana-Bar in der Kupferstraße. „Es gibt keinen Laden in Ingolstadt, der so international aufgestellt ist“, erklärt Masur, der selbst eine dunkle Hautfarbe hat. „Bei mir ist jeder willkommen, aber Frauen sollen kein Freiwild sein.“ Auch er hat einen Türsteher nur wegen der Flüchtlinge angeheuert. Es sei dringend notwendig, sie zu integrieren und ihnen dabei auch Respekt gegenüber Frauen zu vermitteln, so Masur. Gleichzeitig erlebt der in Deutschland geborene 66-Jährige nach Jahren ohne Probleme in der letzten Zeit am eigenen Leib zunehmenden Rassismus. Zum Teil komme er in Clubs in anderen Städten aufgrund seiner Hautfarbe nicht mehr hinein.

     

    „Ich würde am liebsten alle reinlassen: Grüne, Gelbe, Weiße, Schwarze“, sagt Geschäftsführer Martin Tomiak. Aber nach einem halben Jahr habe er festgestellt, dass es mit den Flüchtlingen „nicht funktioniert“. Ihm zufolge bleiben immer mehr weibliche Stammgäste weg, weil sie sich von Asylbewerbern belästigt fühlen. In einem Fall kam es – wie in der Donnerstagsausgabe berichtet – sogar zu einem sexuell motivierten Übergriff auf Discobesucherinnen in der Toilette, der aktuell das Ingolstädter Amtsgericht beschäftigt. Von aufdringlichen Annäherungsversuchen und (un-)gewollten Berührungen berichtet nicht nur der Betreiber des Amadeus, sondern auch Ingolstädter Diskothekenbesucherinnen. Sie erzählen auf DK-Anfrage von Anzüglichkeiten bis hin zu Verfolgungen bis vor die Haustür."

     

    http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/Ingolstadt-Feiern-ohne-Fluechtlinge;art599,3047699

  • Grundgesetz Artikel 3:

     

    "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

  • Nun, das ist ja nichts Öffentliches, oder? Hausrecht, er kann doch jeden abweisen, wenn ihm die Nase nicht passt?

    • @ioannis:

      Wenn ich das Anti-Diskriminierungsgesetz richtig verstanden habe, darf man nur Raucher noch diskriminieren.

      Wer ein Gewerbe betreibt, darf Personen nicht aufgrund solcher Kriterien wie Herkunft oder rechtlicher Aufenthaltsstatus seine Dienstleistungen verwehren.

      • @Age Krüger:

        Eben das sehe icch anders: Ein Dienstleister wird gemeinhin jeden Auftrag annhemen - ist sein Verdienst. In der gastronomie und gerade der Discobranche ist die 'Tür' aber ein Qualitätsmerkmal. Ob es ein taugliches ist oder nicht, soll den Staat dabei nicht zu interessieren haben. Wenn der Betreiber Verlust in Kauf nimmt, soll es sein eigenes Problem sein. Die Brauerei z.B. hingegen wird ihr Bier wohl an jeden liefern - sie soll es aber auch nbicht 'müssen', denngrundsätzlich gehört mir ja weder die Disco noch das Bier...