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Asylanspruch für ethnische Minderheit

Koblenz (dpa) - Mitglieder der pakistanischen Ahmadiyya -Bewegung haben in der Bundesrepublik grundsätzlich Anspruch auf Asyl, weil sie in Pakistan wegen ihrer Religionszugehörigkeit politisch verfolgt werden. Mit dieser am Dienstag veröffentlichten Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz den Asylklagen zweier Mitglieder dieser Bewegung stattgegeben. Die Ahmadiyya-Bewegung wurde vor rund 100 Jahren gegründet und strebt eine Erneuerung des islamischen Glaubens an.(Az.: 13 A 13/87 und 15/87).

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