: Asyl für Schwule
■ Familienzusammenführung für schwules Flüchtlingspaar in Dänemark
Kopenhagen (taz) – Dänemark, weltweit erstes Land mit anerkannter Schwulen- und Lesbenehe, hat erneut eine Premiere gesetzt: erstmals wurde im Rahmen der Bestimmungen über Familienzusammenführung Asyl und Aufenthaltserlaubnis für ein homosexuelles Paar gewährt. Die beiden Männer kommen aus Kasachstan, wo Homosexualität als strafbare Handlung gilt. Sie versuchten zunächst in Israel Asyl zu erhalten, weil der 30jährige Vadim Krunitsky als Sohn einer jüdischen Mutter dort ohne Probleme eine Aufenthaltserlaubnis erhalten konnte. Doch erhielt sein Partner, der 28jährige Andrei Ganja, in Israel kein Bleiberecht, weil er kein Jude ist und das Land homosexuelle Partnerschaften nicht anerkennt.
Neben Dänemark versuchte das schwule Paar daraufhin in Ländern mit anerkannter Homo-Ehe eine Einreiseerlaubnis zu bekommen: doch sowohl Norwegen wie Schweden lehnten ab. Dänemark ist nun laut Exil, Zeitschrift der Dänischen Flüchtlingshilfe, das erste Land, das für ein homosexuelles Paar das Recht auf Familienzusammenführung anerkennt. Vadim Krunitsky hatte nach geltendem Recht zwar eigentlich in Israel Verfolgungsschutz gefunden – nicht aber sein Partner. Palle Hansen, Vorsitzender des Verbandes der Schwulen und Lesben: „Es gab also praktisch kein Land, in das die beiden zusammen hätten ausgewiesen werden können. Und eine Trennung hätte ihre Partnerschaft zerstört.“ So erhielt Andrei Ganja Asyl und Vadim Krunitsky trotz vorangegangenen Schutzes in einem „Drittstaat“ eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung. Reinhard Wolff
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