Asyl-Prozess: Leider ganz legal eingereist
Eine iranische Menschenrechtlerin kämpft um Asylanerkennung nach zehn Jahren in Hamburg. Bundesamt sieht keine "beachtliche" Verfolgungswahrscheinlichkeit.
HAMBURG taz | „Erhebliche Mängel bei der Einhaltung der Menschenrechte“, Verbot jeder politischen Betätigung, Unterdrückung der Frauen, Hinrichtungen auf Rekordniveau – erst vorige Woche zog der UNO-Sonderberichterstatter für Menschenrechte eine verheerende Bilanz der Zustände im Iran.
Dennoch soll die Iranerin Halimeh Bazi, die jahrelang in dem islamisch geprägten Staat gegen das Regime aktiv war, kein Asyl in der Bundesrepublik erhalten. Die Asylanträge der Frau, die seit zehn Jahren in Hamburg lebt, wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bislang stets abgelehnt. Am heutigen Donnerstag geht es nun vor dem Hamburger Verwaltungsgericht erneut um die Zukunft der engagierten Frau, die in den 50er-Jahren im Iran geboren wurde.
Bevor die ausgebildete Näherin im Jahr 2002 nach Deutschland ausreiste, kämpfte sie in ihrem Heimatland für die Rechte der Frauen, für höhere Löhne und gab eine kommunistisch orientierte Zeitung heraus. Wie fast ihre gesamte Familie wurde sie in den 80er-Jahren inhaftiert und gefoltert – doch während ihre Mutter und ihre Schwester an den Spätfolgen der Misshandlungen starben, überlebte Halimeh Bazi.
2002 gelang es ihr dann sogar, den Iran mit einem Besuchervisum ganz legal zu verlassen, da ihr Bruder in Deutschland lebte. Doch dass ihre Flucht auf legalem Weg erfolgte, wird ihr später zum Verhängnis: Sie sei „nachweislich unverfolgt aus dem Iran ausgereist“, lautet einer der Gründe der Asyl-Ablehnung.
Zwar räumt das Bundesamt unumwunden ein, dass die „iranischen Behörden die politischen Aktivitäten ihrer Staatsangehörigen im Ausland intensiv und umfassend überwachen“ würden, doch führe ihre „exilpolitische Tätigkeit für die iranische Opposition in Hamburg nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu einer politischen Verfolgung“.
Ein Unterstützungskomitee hat bislang 562 Unterschriften für einen sicheren Aufenthaltsstatus der Frau gesammelt und wird vor dem Prozessauftakt eine Kundgebung vor dem Gerichts veranstalten.
Doch selbst wenn der Widerspruch scheitern sollte, mit einer sofortigen Abschiebung muss Halimeh Bazi zunächst nicht rechnen. Zwar gäbe es „keinen formellen Abschiebestopp“ in den Iran, sagt Innenbehördensprecher Frank Reschreiter, doch eine alte schwarz-grüne Verabredung, jeden Einzelfall dem Innensenator vorzulegen, sei noch in Kraft.
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