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Asbest-Urteil

Die Hamburger Trabrenngesellschaft (HTRG) hat den Prozess um die Asbestsanierung der Tribüne auf der Bahn am Volkspark in erster Instanz verloren. Das Landgericht verkündete gestern nach einwöchiger Bedenkzeit das Urteil: Die von den Trabern verklagte Sprinkenhof AG muss danach nicht für die Sanierungskosten der von der Stadt verpachteten Anlage in Höhe von mindestens vier Millionen Mark aufkommen. Begründung: Die Tribüne stammt aus einer Zeit, als die Gefahr von Asbest im Beton weitgehend unbekannt war.

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