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Arzt darf vorerst nicht praktizieren

Ein Arzt, dem die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin Abrechnungsbetrug vorwirft, darf vorerst nicht mehr praktizieren. Das Landessozialgericht wies ein einstweiliges Rechtsschutzbegehren des aus dem ehemaligen Jugoslawien stammenden Mediziners zurück. Er hatte geltend gemacht, daß mit dem Verbot die medizinische Versorgung von in Berlin lebenden Landsleuten akut gefährdet wäre. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte der Mann Abrechnungen vorgelegt, nach denen er am Tag bis zu 25,5 Stunden gearbeitet haben müßte. Die KV verfügte daraufhin für ein Jahr das Ruhen der Zulassung als Kassenarzt. ADN

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