EUROPÄISCHER GERICHTSHOF Exportprodukte aus jüdischen Siedlungen im besetzten Westjordanland müssen als palästinensische Produkte deklariert werden, nicht als israelische, urteilt der EuGH: „Keine bloße Formalität“
Auf Datteln und Tomaten aus dem israelischen Staatsgebiet erhebt die EU keinen Zoll. Doch Israel exportiert derart vergünstigt auch Waren aus jüdischen Siedlungen in besetzten Gebieten. Das will Brüssel nun nicht mehr hinnehmen