Die „Preußische Treuhand“ stützt ihre Entschädigungsklage beim Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte auf das Konstrukt eines fortbestehenden „Dauerdelikts“ Vertreibung. Es geht um Fälle aus der Zeit zwischen 1944 und 1950
Die „Preußische Treuhand“ hat es mit ihren Klagen jetzt vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geschafft. Ihren Ansprüchen auf Entschädigung oder Rückgabe von Eigentum gegenüber Polen werden die Richter jedoch kaum stattgeben